Nachtrag: 11.12.2015
Sitzung: 15.12.2015 Rat
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3519/2015
Beschluss:
Der Rat beschließt im Rahmen der
Gefahrenabwehr die Anmietung und die Errichtung von 6 einzelnen
Wohnleichtbauhallen am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg, 51107 Köln-Ostheim.
Die je Objekt entstehenden investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe
von 1.271.509,23 € im Hj. 2015 werden in der zu erwartenden Höhe von insgesamt
7.486.928,88 € außerplanmäßig im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für
Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-8-5176, Leichtbauhallen
Hardtgenbuscher Kirchweg, zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch
Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine
Finanzwirtschaft, in Teilfinanzplanzeile 12 bei Finanzstelle 5600-1601-0-1000,
Wohnungsbauprogramm.
Für die je
Objekt im Haushaltsjahr 2015 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe i.H.v. 666,64
€ für den Betrieb der sechs Einzelmaßnahmen stehen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
in den Teilplanzeilen
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sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 3.999,84
€
bereit.
Die in
der Anlage 1 dargestellten finanziellen Mehrbedarfe bei 56, Amt für
Wohnungswesen, für den Betrieb der Objekte und bei 50, Amt für Soziales und
Senioren, für die Aufwendungen der Kosten der Unterkunft in Höhe der für die
Unterbringung zu erhebenden Nutzungsgebühren (Anlage 01, Teilplanzeile 04
Gebührenerträge) für die Jahre 2016 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung
zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.