Nachtrag: 11.12.2015
Sitzung: 15.12.2015 Rat
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3906/2015/1
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes:
1. Wir erkennen die Notwendigkeit und den Bedarf zur Abtragung der Kuppe am Kalkberg an und beschließen die sofortige Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen mit Gesamtkosten i.H.v. 1.300.000 €.
2.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zunächst
aus im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan 0212, die
für die originären Bedarfe in 2015 nicht benötigt werden. Zum Haushaltsplan
2016/2017 erfolgt dann eine zusätzliche Mittelveranschlagung im Haushaltsjahr
2016 i. H. v. 1.300.000,- € im Teilfinanzplan 0212 Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bzw. Finanzstelle 3703-0212-8-1000 Neubau RTH Station.
Köln ,den 10.12.2015
gez. Henriette Reker gez. Ralph Sterck
Oberbürgermeisterin Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der Gruppe pro Köln sowie bei Enthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.