Nachtrag: 07.01.2016

Zusatz: per Sammelumdruck vom 06.01.2016 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl gem. Ausführungsverordnung zur § 93 Absatz 2 SchulG und somit die Zahl der Eingangsklassen der Grundschulen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen an den Kölner Grundschulen. Für das Schuljahr 2016/2017 werden an den Kölner Grundschulen in städtischer Trägerschaft (unter Verweis auf die Anlage zu dieser Vorlage) 527 Eingangsklassen gebildet.

In den städtischen Grundschulen mit Gemeinsamem Lernen wird die Schülerzahl in den Eingangsklassen auf 25 begrenzt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.