1. Beschluss: (Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion vom 27.01.2016)

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen der Straßenrandbebauung Rochusstraße 201 bis 217 im Osten, der Parkanlage Hermann-Josef-Hieronymi-Park im Süden, den Sportplätzen im Westen und dem Lebensmittel-Discounter-Markt im Norden in Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Rochusstraße in Köln-Ossendorf— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen, sofern dem keine artenschutzrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Hierzu ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur frühzeitigen Beteiligung eine vertiefende Prüfung der artenschutzrechtlichen Situation (Artenschutzprüfung Stufe II) durchzuführen;

2.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;

3.         beschließt folgende weitere Maßgabe für das Bebauungsplanverfahren:

Bei der Planung ist von vornherein darauf zu achten, dass potenzielle Konflikte zwischen einer künftigen Wohnnutzung und den Sportvereinen vermieden werden.

Die benachbarten Sportvereine müssen in der Ausübung ihres Sport- und Spielbetriebes in geeigneter Weise, z. B. durch einen entsprechenden Grundbucheintrag und/oder durch Vertrag, dauerhaft gegenüber der geplanten Festsetzung Wohnen abgesichert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Tennenplätze perspektivisch in Kunstrasenplätze (mit der Folge einer möglicherweise intensiveren Nutzung) umgewandelt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke.

 

Anschließend stellt Vorsitzende Gordes die ergänzte Beschlussfassung aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld mit Punkt 3 des Änderungsantrages der SPD zur Abstimmung:

2. Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld und Punkt 3 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion vom 27.01.16)

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

Es ist den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens zu folgen.

„Aus fachgutachterlicher Sicht werden Erfassungen der Brutvögel und eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) empfohlen, um artenschutzrechtliche Konflikte ausschließen zu können bzw. geeignete Maßnahmen zu Vermeidung und Ausgleich zu entwickeln und in die Betrachtung einzubeziehen. […] wird als zusätzliche Absicherung der oben aufgeführten Ergebnisse auch eine Kartierung der Fledermäuse vorgeschlagen. Hierdurch kann das vorkommende Artenspektrum und die Funktion des Plangebietes sicher bestimmt werden, so dass im weiteren Planverfahren keine Restunsicherheiten bestehen.“

Vor der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind ein Artenschutzgutachten (Stufe II) und ein Lärm-schutzgutachten zu erstellen.

Die Ergebnisse sind der Bezirksvertretung vorzulegen – erst danach wird über eine Bebauung entschieden.

 

Ferner beschließt der Stadtentwicklungsausschuss folgende weitere Maßgabe für das Bebauungsplanverfahren:

 

Bei der Planung ist von vornherein darauf zu achten, dass potenzielle Konflikte zwischen einer künftigen Wohnnutzung und den Sportvereinen vermieden werden.

Die benachbarten Sportvereine müssen in der Ausübung ihres Sport- und Spielbetriebes in geeigneter Weise, z. B. durch einen entsprechenden Grundbucheintrag und/oder durch Vertrag, dauerhaft gegenüber der geplanten Festsetzung Wohnen abgesichert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Tennenplätze perspektivisch in Kunstrasenplätze (mit der Folge einer möglicherweise intensiveren Nutzung) umgewandelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion.