Sitzung: 28.01.2016 STA/0016/2016
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2161/2015
1. Beschluss: (Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion vom
27.01.2016)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen der Straßenrandbebauung Rochusstraße 201
bis 217 im Osten, der Parkanlage Hermann-Josef-Hieronymi-Park im Süden, den
Sportplätzen im Westen und dem Lebensmittel-Discounter-Markt im Norden in
Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Rochusstraße in Köln-Ossendorf— einzuleiten mit
dem Ziel, Wohnen festzusetzen, sofern dem keine artenschutzrechtlichen Bedenken
entgegenstehen. Hierzu ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur
frühzeitigen Beteiligung eine vertiefende Prüfung der artenschutzrechtlichen
Situation (Artenschutzprüfung Stufe II) durchzuführen;
2. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB nach Modell 1;
3. beschließt folgende weitere Maßgabe für
das Bebauungsplanverfahren:
Bei der Planung ist
von vornherein darauf zu achten, dass potenzielle Konflikte zwischen einer
künftigen Wohnnutzung und den Sportvereinen vermieden werden.
Die benachbarten
Sportvereine müssen in der Ausübung ihres Sport- und Spielbetriebes in
geeigneter Weise, z. B. durch einen entsprechenden Grundbucheintrag und/oder
durch Vertrag, dauerhaft gegenüber der geplanten Festsetzung Wohnen abgesichert
werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Tennenplätze perspektivisch in
Kunstrasenplätze (mit der Folge einer möglicherweise intensiveren Nutzung)
umgewandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion, der
FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Anschließend stellt
Vorsitzende Gordes die ergänzte Beschlussfassung aus der Bezirksvertretung
Ehrenfeld mit Punkt 3 des Änderungsantrages der SPD zur Abstimmung:
2. Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in
der Bezirksvertretung Ehrenfeld und Punkt 3 des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion vom 27.01.16)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Es ist den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens zu
folgen.
„Aus fachgutachterlicher Sicht werden Erfassungen der
Brutvögel und eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II)
empfohlen, um artenschutzrechtliche Konflikte ausschließen zu können bzw.
geeignete Maßnahmen zu Vermeidung und Ausgleich zu entwickeln und in die
Betrachtung einzubeziehen. […] wird als zusätzliche Absicherung der oben
aufgeführten Ergebnisse auch eine Kartierung der Fledermäuse vorgeschlagen.
Hierdurch kann das vorkommende Artenspektrum und die Funktion des Plangebietes
sicher bestimmt werden, so dass im weiteren Planverfahren keine
Restunsicherheiten bestehen.“
Vor der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind ein Artenschutzgutachten (Stufe
II) und ein Lärm-schutzgutachten zu erstellen.
Die Ergebnisse sind der Bezirksvertretung vorzulegen – erst
danach wird über eine Bebauung entschieden.
Ferner beschließt der Stadtentwicklungsausschuss folgende weitere Maßgabe
für das Bebauungsplanverfahren:
Bei der Planung ist von vornherein darauf zu achten, dass potenzielle
Konflikte zwischen einer künftigen Wohnnutzung und den Sportvereinen vermieden
werden.
Die benachbarten Sportvereine müssen in der Ausübung ihres Sport- und
Spielbetriebes in geeigneter Weise, z. B. durch einen entsprechenden
Grundbucheintrag und/oder durch Vertrag, dauerhaft gegenüber der geplanten
Festsetzung Wohnen abgesichert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die
Tennenplätze perspektivisch in Kunstrasenplätze (mit der Folge einer
möglicherweise intensiveren Nutzung) umgewandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion,
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion.