Sitzung: 25.01.2016 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/0018/2016
Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag bei.
Der Antrag wird anlässlich der Ausführungen der Fachverwaltung
modifiziert.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei der Standortauswahl der Werbeanlagen verstößt gegen die Bestimmungen des § 37 Abs. 5 GO NRW, den § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln und den § 2 Abs. 6.4 Pflege des Ortsbildes der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln.
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, die Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei der Standortauswahl der Werbeanlagen im Stadtbezirk herzustellen!
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht
anwesend: Herr Dr. Klusemann und Herr Bronisz).