Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Kölner Projekt BONVENA zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Laufzeit des Projektes beginnt zum 01.01.2016 und endet zum 31.12.2018.

Der förmliche Projektantrag sowie der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn sind beim Bundesverwaltungsamt fristgerecht eingegangen und werden derzeit geprüft. Die Verwaltung geht mit Blick auf den Projektbeginn zum 01.01.2016 davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt.

 

Die Verwaltung wird im Rahmen der Projektträgerschaft (Dienststelle Diversity) mit der Gesamtprojektkoordination, der Steuerung und Vernetzung der fünf Teilprojekte sowie der inhaltlichen und administrativen Projektsteuerung beauftragt.

 

Auf dieser Basis stimmt der Rat mit o.a. Vorbehalt der Maßnahme zu und ermächtigt die Verwaltung (als Projektträger), vorbereitendende Arbeiten zur Umsetzung des befristeten Projektes zu tätigen.

 

Der Rat beschließt zur Finanzierung des Antrages BONVENA zahlungswirksamen Mehraufwand im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 von insgesamt 944.878,14 € (2016/2017/2018 je:314.959,38 €). Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 944.878,14 (314.959,38 € p.A.) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 im gleichen Teilergebnisplan, bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen, sprich durch die Zuwendungen von EHAP und BMAS.

 

Der von der Stadt Köln zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 170.775 € (2016/2017/2018 je: 56.925 €) erfolgt vor allem durch die Bereitstellung von vorhandenem vorrangig zu vermittelnden Personal.

 

Das Projekt ist auch während der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW zulässig, da die Transferaufwendungen zu 100 % refinanziert sind und durch die Anrechnung ohnehin anfallender Personalaufwendungen der Haushalt nicht zusätzlich belastet wird.

 

Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Einrichtung von einer 0,75 Stelle in der Bewertung VGr. IV a/ III BAT bzw. A 12 ÜBesG NRW. Um die sofortige Besetzung der Stelle sicherzustellen, wird bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2016/2017 verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt