Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Projektträgerschaft
der Stadt Köln für das Kölner Projekt BONVENA zur Verbesserung der sozialen
Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen im Rahmen des
Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus
Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Laufzeit des
Projektes beginnt zum 01.01.2016 und endet zum 31.12.2018.
Der förmliche Projektantrag sowie der Antrag
auf vorzeitigen Maßnahmebeginn sind beim Bundesverwaltungsamt fristgerecht
eingegangen und werden derzeit geprüft. Die Verwaltung
geht mit Blick auf den Projektbeginn zum 01.01.2016 davon aus, dass in Kürze
eine positive Bescheidung erfolgt.
Die Verwaltung wird im Rahmen der Projektträgerschaft (Dienststelle
Diversity) mit der Gesamtprojektkoordination, der Steuerung und Vernetzung der
fünf Teilprojekte sowie der inhaltlichen und administrativen Projektsteuerung
beauftragt.
Auf dieser Basis stimmt der Rat mit o.a. Vorbehalt der Maßnahme zu und
ermächtigt die Verwaltung (als Projektträger), vorbereitendende Arbeiten zur
Umsetzung des befristeten Projektes zu tätigen.
Der Rat beschließt zur
Finanzierung des Antrages BONVENA zahlungswirksamen Mehraufwand im
Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplanzeile 13
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 von insgesamt 944.878,14
€ (2016/2017/2018 je:314.959,38 €). Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von
944.878,14 (314.959,38 € p.A.) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 im gleichen
Teilergebnisplan, bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen,
sprich durch die Zuwendungen von EHAP und BMAS.
Der von der Stadt Köln zu erbringende Eigenanteil
in Höhe von 170.775 € (2016/2017/2018 je: 56.925 €) erfolgt vor allem durch die
Bereitstellung von vorhandenem vorrangig zu vermittelnden Personal.
Das Projekt
ist auch während der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW zulässig, da
die Transferaufwendungen zu 100 % refinanziert sind und durch die Anrechnung
ohnehin anfallender Personalaufwendungen der Haushalt nicht zusätzlich belastet
wird.
Zur Durchführung des Projektes beschließt der
Rat für die Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018 (vorbehaltlich der oben angeführten
Förderung) die befristete Einrichtung von einer 0,75 Stelle in der Bewertung
VGr. IV a/ III BAT bzw. A 12 ÜBesG NRW. Um die sofortige Besetzung der
Stelle sicherzustellen, wird bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2016/2017
verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt