Beschluss: Kenntnis genommen

Die FDP - Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Frage 1:

„Was hat die damalige Prüfung ergeben?“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Das Prüfergebnis zum Antrag vom 17.03.2009 wurde bereits mit Schreiben vom 29.05.2009 mitgeteilt.

 

Die Einrichtung eines FGÜ auf der Waldstraße in Höhe des Wiesenweges ist nicht erforderlich.

 

Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ´s (R-FGÜ 2001) kommt die Anordnung eines FGÜ´s nur in Betracht, wenn gewisse Verkehrsstärken vorliegen. So müssen an einem Werktag in der Spitzenstunde mindestens 50-100 Fußgänger die Straße im Bereich des gewollten FGÜ queren.

 

Eine Fußgängerzählung ergab, dass zwischen 9 Uhr und 18 Uhr lediglich 143 Personen die Straße querten. In der Spitzenstunde zwischen 14:45 Uhr und 15:45 Uhr waren es 25 Personen. Die geforderten Querungszahlen werden nicht erreicht.

 

Ein FGÜ ist daher nicht erforderlich.

 

Frage 2:

„Nach wie vor befindet sich in unmittelbarer Nähe der Kinderspielplatz „Vorm Wald“ und laut Wegewart des Kölner Eifelvereins e.V., Dr. Werner Rücker, gehört der Weg „Am Wildzaun“ und Wiesenweg zur 9. Etappe des 171 km langen Köln-Pfades. Gibt es aus heutiger Sicht neue Erkenntnisse, damit ein sicheres Überqueren der Waldstraße möglich ist?“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Inwieweit sich die Zahlen der querenden Fußgänger erhöht haben und hierdurch möglicherweise ein FGÜ erforderlich wird, kann nur durch eine erneute Verkehrszählung  überprüft werden.

Diese liegt aktuell noch nicht vor.

 

 

Frage 3:

„Auf der Waldstraße, Ecke Germanwings-Straße, wurde im Kurvenbereich ein Zebrastreifen angebracht. Welche Voraussetzungen sind hier gegeben, die an der Stelle Waldstraße/Ecke Wiesenweg nicht vorliegen?“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Der FGÜ im Bereich Germanwings-Straße befindet sich auf dem Gelände des Konrad-Adenauer Flughafens und somit auf Privatgelände. Er dient als Wegebeziehung zwischen den beidseitig liegenden Verwaltungsgebäuden, Parkplätzen und Geschäften und wird zu bestimmten Tageszeiten vermehrt von Mitarbeitern und Besuchern genutzt. Hierbei ergeben sich zum Teil Werte von mehr als 50 Fußgängern in der Stunde. Weiterhin ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines FGÜ für jede Örtlichkeit einer Einzelfallprüfung bedürfen und nicht auf andere Örtlichkeiten übertragbar sind.

 

Frage 4:

„Welche umsetzbaren Möglichkeiten bestehen, eine sichere Überquerung der Waldstraße in Porz-Grengel in Höhe des Wiesenweges zu gewährleisten?“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Hierzu sind zunächst aktuelle Verkehrszahlen erforderlich. Eine Verkehrszählung wurde bereits in Auftrag gegeben.