Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 14.12.2015:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Anmietung
und die Errichtung von 6 einzelnen Wohnleichtbauhallen am Standort
Hardtgenbuscher Kirchweg, 51107 Köln-Ostheim zu beschließen.
Die je Objekt entstehenden investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.271.509,23 € im Hj. 2015 werden in der
zu erwartenden Höhe von insgesamt 7.486.928,88 € außerplanmäßig im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile
08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-8-5176,
Leichtbauhallen Hardtgenbuscher Kirchweg, zur Verfügung gestellt. Die Deckung
erfolgt durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan
1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in Teilfinanzplanzeile 12 bei Finanzstelle
5600-1601-0-1000, Wohnungsbauprogramm.
Für
die je Objekt im Haushaltsjahr 2015 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe i.H.v.
666,64 € für den Betrieb der sechs Einzelmaßnahmen stehen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen
·
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe
von 3.999,84 €
bereit.
Die in der Anlage 1 dargestellten
finanziellen Mehrbedarfe bei 56, Amt für Wohnungswesen, für den Betrieb der
Objekte und bei 50, Amt für Soziales und Senioren, für die Aufwendungen der
Kosten der Unterkunft in Höhe der für die Unterbringung zu erhebenden
Nutzungsgebühren (Anlage 01, Teilplanzeile 04 Gebührenerträge) für die Jahre
2016 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.