Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 14.12.2015:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Anmietung und die Errichtung von 6 einzelnen Wohnleichtbauhallen am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg, 51107 Köln-Ostheim zu beschließen.

Die je Objekt entstehenden investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.271.509,23 € im Hj. 2015 werden in der zu erwartenden Höhe von insgesamt 7.486.928,88 € außerplanmäßig im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-8-5176, Leichtbauhallen Hardtgenbuscher Kirchweg, zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in Teilfinanzplanzeile 12 bei Finanzstelle 5600-1601-0-1000, Wohnungsbauprogramm.

Für die je Objekt im Haushaltsjahr 2015 entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe i.H.v. 666,64 € für den Betrieb der sechs Einzelmaßnahmen stehen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen

·             16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von    3.999,84 €

bereit.

 

Die in der Anlage 1 dargestellten finanziellen Mehrbedarfe bei 56, Amt für Wohnungswesen, für den Betrieb der Objekte und bei 50, Amt für Soziales und Senioren, für die Aufwendungen der Kosten der Unterkunft in Höhe der für die Unterbringung zu erhebenden Nutzungsgebühren (Anlage 01, Teilplanzeile 04 Gebührenerträge) für die Jahre 2016 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.