Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.02.2016 Rat/0020/2016 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 0004/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss 282 KB |
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 11.01.2016:
Der Hauptausschuss
entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Vertreter des Inhabers
der Aktien Buchstabe B:
Herrn Franz
Josef Höing ………………………………………………………………………………………… (Gem. §113 Abs 2 GO NW die
Oberbürgermeisterin bzw. einen von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der
Stadt Köln) |
Mit der Entsendung
von Herrn Franz-Josef Höing endet die Entsendung von Herrn Michael Zimmermann
in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG.
Die Entsendung
gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall
mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ.
Bei der
Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Bei den anderen
benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt
Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine
Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.