Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt, der Bezirksregierung Köln für die Dauer von fünf Jahren das sog. Hufeisengrundstück in Köln-Marsdorf zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für die kurzfristigen Erstaufnahme von 1500 Flüchtlingen in der Verantwortung des Landes NRW zu überlassen (siehe Lageplan, Anlage 1).

    Nach den derzeit laufenden Abstimmungen des Landes wird das
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Beschleunigung der Verfahren auf dem Grundstück eine Nebenstelle einrichten.

  2. Der Rat genehmigt den Entwurf des öffentlichen-rechtlichen Vertrages gemäß Anlage 2.

  3. Die Stadt unterstützt das Land NRW bei den Aufgaben der EAE durch die Übernahme der Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde Köln (ZAB Köln). Die ZAB Köln setzt dabei ggf. Fremdpersonal gegen Kostenerstattung mit ein.

  4. Die Stadt wird ermächtigt, bei Bedarf auf diesem Grundstück der Erstaufnahmeeinrichtung eine Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einzurichten.

  5. Der Rat empfiehlt der Bezirksregierung Köln, die Tätigkeit von freiwilligen Helferinnen und Helfern in der vorgesehenen Kleiderkammer der EAE zu ermöglichen.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, den Beschlussvorschlag ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt