Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa 1,5 ha große Plangebiet im Stadtteil Höhenhaus, im rückwärtigen Grundstücksbereich zwischen der Bestandsbebauung an der Von-Ketteler-Straße im Westen, der Posadowskystraße im Norden, der Von-Bodelschwingh-Straße im Osten und Am Flachsrosterweg im Süden, Gemarkung Dünnwald, Flur 59, —Arbeitstitel: Nachverdichtung Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus— aufzustellen mit dem Ziel, neuen Wohnraum in integrierter Lage und zugleich ein differenzierteres Wohnungsangebot im Quartier mit frei finanzierten Wohnungen zu schaffen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Nachverdichtung Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus— (Anlage 3) zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.