Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.02.2016 Rat/0020/2016 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | AN/0190/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 114 KB |
Beschlüsse:
I. Beschluss über den
Verweisungsantrag der SPD-Fraktion betreffend Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke.:
Auf Vorschlag der
SPD-Fraktion beschließt der Rat, den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.,
der da lautet:
Absatz 1, Satz eins: vor 30% wird „mindestens“
eingefügt
Als zusätzlicher Punkt 1a
wird eingefügt:
Das bisherige Verfahren, bei welchem der
Planbegünstigte sich bereit erklären muss, einen städtebaulichen Vertrag mit
dem Ziel der Errichtung geförderter Wohnungen abzuschließen und die Folgekosten
sozialer wie technischer Infrastruktur sowie weitere Kosten, die durch das
Vorhaben ausgelöst werden, vollständig oder anteilig zu übernehmen, bleibt
hiervon unberührt.
Als zusätzlicher Punkt 2a
wird eingefügt:
Die Überprüfung und der Nachweis der Angemessenheit
muss künftig transparent gestaltet werden. Den Entscheidungsträgern und
Entscheidungsträgerinnen in den demokratisch gewählten Gremien müssen die
Berechnungen vor einer Entscheidung der Verwaltung über die
Anwendbarkeit des kooperativen Baulandmodells auf den vorliegenden Einzelfall
vorgelegt werden.
Als zusätzlicher Punkt 2b
wird eingefügt:
Die Stadt Köln wird entsprechend dem Beschluss des
Rates im Dezember 2015 ihren generellen Verzicht auf Ausübung des
Vorkaufrechtes zurückziehen. Daher wird die Stadt künftig in allen Fällen, in
denen das kooperative Baulandmodell Anwendung findet, die Ausübung des
Vorkaufsrechts prüfen.
Sollte die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch
machen oder das Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten ausüben, stellt sie
hierdurch sicher, dass tatsächlich mind. 30 % geförderter Wohnraum auf dem in
Rede stehenden Gelände entsteht.
Mindestens aber verschafft sich die Stadt Kenntnis
über die tatsächlich vereinbarten Kaufpreise und hat damit eine bessere
Grundlage, das Grundstücksgeschäft und die Aspekte der Kostentragung durch den
Planungsbegünstigten qualifiziert und umfassend zu bewerten.
zur weiteren Beratung in den
Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
II. Beschlüsse über den Antrag der SPD-Fraktion, der
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
II.I.
Beschluss zu Ziffer 1 des Antrages:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Kooperative Baulandmodell gemäß nachstehenden Maßnahmen zu
modifizieren und den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat als Beschlussvorlage
vorzulegen:
1) Bei
allen neu durchzuführenden Planverfahren wird ein Anteil von 30 % der vorgesehenen
Wohnflächen für öffentlich gefördertes Wohnen festgesetzt. Dies gilt für
Planverfahren, die Planungsrecht für Wohnbau- oder Mischbauflächen schaffen,
zugunsten von Wohnbauflächen ändern oder die Ausnutzung von bestehendem
Planrecht erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und Stimmenthaltung der Fraktion Die
Linke. zugestimmt.
II.II
Beschluss zu Ziffer 2 des Antrages:
2) Die
Bestimmungen, dass sich der Planungsbegünstigte bereit erklären muss, die ursächlichen
Folgekosten sozialer, grün- wie technischer Infrastruktur sowie weitere Kosten,
die durch das Vorhaben ausgelöst werden, vollständig oder anteilig zu übernehmen,
bleiben erhalten. Die Kostenansätze werden überprüft.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion,
der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied
Wortmann (Freie Wähler Köln) und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
zugestimmt.
II.III.
Beschluss zu Ziffer 3 des Antrages:
3) Grundsätzlich
entfällt die „Bagatellgrenze“ von 25 Wohneinheiten. In Ausnahmefällen kann die
Verwaltung abweichende Regelungen vorschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln zugestimmt.
II.IV.
Beschluss zu Ziffer 4 des Antrages:
4) Es
soll dargelegt werden, wie ein zusätzlicher Anteil von 20 % für preisgedämpften
Wohnungsbau (in einem Mietpreissegment zwischen der Bewilligungsmiete nach
Einkommensgruppe B, z.Zt. 7,15 € und
10,00 €) planungsrechtlich oder durch städtebauliche Verträge gesichert werden
kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
V. Gesamtabstimmung:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Kooperative Baulandmodell gemäß nachstehenden Maßnahmen zu
modifizieren und den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat als Beschlussvorlage
vorzulegen:
1. Bei
allen neu durchzuführenden Planverfahren wird ein Anteil von 30 % der vorgesehenen
Wohnflächen für öffentlich gefördertes Wohnen festgesetzt. Dies gilt für
Planverfahren, die Planungsrecht für Wohnbau- oder Mischbauflächen schaffen,
zugunsten von Wohnbauflächen ändern oder die Ausnutzung von bestehendem
Planrecht erhöhen.
2. Die
Bestimmungen, dass sich der Planungsbegünstigte bereit erklären muss, die ursächlichen
Folgekosten sozialer, grün- wie technischer Infrastruktur sowie weitere Kosten,
die durch das Vorhaben ausgelöst werden, vollständig oder anteilig zu übernehmen,
bleiben erhalten. Die Kostenansätze werden überprüft.
3. Grundsätzlich
entfällt die „Bagatellgrenze“ von 25 Wohneinheiten. In Ausnahmefällen kann die
Verwaltung abweichende Regelungen vorschlagen.
4. Es
soll dargelegt werden, wie ein zusätzlicher Anteil von 20 % für preisgedämpften
Wohnungsbau (in einem Mietpreissegment zwischen der Bewilligungsmiete nach
Einkommensgruppe B, z.Zt. 7,15 € und
10,00 €) planungsrechtlich oder durch städtebauliche Verträge gesichert werden
kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und Stimmenthaltung der Fraktion Die
Linke. zugestimmt.
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Anmerkungen:
- Ratsmitglied Weisenstein
beantragt Einzelabstimmung
- Ratsmitglied Michel nimmt
an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.