Nachtrag: 22.01.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

bei der angekündigten Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes zu regeln,

A.)          Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:

1.)    Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.

2.)    Durch Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen können weitere 6 andere Nutzungen für den Maternusplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen Wochenmarktveranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können.

3.)    Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) steht als Ausweichstandort jeweils der Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung.

4.)    Die Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.

5.)    Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort.

und                                                                                                     

B.)   Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):

1.)    Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevalstagen sowie anlässlich der Spätkirmes im September aus. Am 2.Wochenende im Dezember steht für den Wochenmarkt anlässlich eines Weihnachtsmarktes nur die Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung.

2.)    Durch Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen können weitere 3 andere Nutzungen für den Sürther Marktplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen Wochenmarktveranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
(nicht anwesend: Herr Bronisz).