Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 25.01.2016 |
Sitzung: | 02.02.2016 Rat/0020/2016 |
Zusatz: | (zugesetzt) |
Beschluss: | geändert beschlossen |
Vorlage: | 0230/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 121 KB | |
![]() | Anlage 1 Auszug AVR vom 25.01.2016 121 KB | |
![]() | Anlage 2 Ergänzung als Anlage zur Ratsvorlage 47 KB |
Beschluss gemäß neuem
Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Empfehlung des Ausschusses Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 25.01.2016:
Der Rat bestätigt aus
gegebenem Anlass (aktuelle Erfahrungen vom 11.11.2015 und Ausschreitungen in
der Silvesternacht 2015/16), die von der Verwaltung neufestgesetzten Beträge
zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Kölner Stadtordnung (hier:
„Wildpinkeln“). Die Beträge sollen bereits an den Karnevalstagen im Februar
2016 erhoben werden.
Die neue Staffelung ergibt
sich aus der nachfolgenden Auflistung:
- Einfache Verstöße 60,00
Euro
(z. B. an Bäume/auf
Grünflächen)
- Einfache Verstöße an den
Karnevalstagen 85,00 Euro
- Verstöße an besonderen
Orten 90,00 Euro
(z. B. in Kellern/an
Hauswänden)
- Verstöße auf Spielplätzen
115,00 Euro
- Verstöße an Kirchen,
anderen religiösen und historischen Gebäuden 120,00 Euro
- Verstöße am Dom 150,00
Euro
Durch diese Erhöhung der
Beträge werden die Verstöße generell in den Bereich einer nicht mehr
geringfügigen Ordnungswidrigkeit angesiedelt, mit der Folge, dass entsprechende
Zuwiderhandlungen grundsätzlich im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet
werden.
Diese Verfahrensweise soll
auch eine langwierige Bindung des Ordnungspersonals hinsichtlich einer
zeitintensiven Überzeugungsarbeit, ein Verwarnungsgeld direkt zu bezahlen,
vermeiden. Hieraus ergeben sich dann Ressourcen, die wirkungsvoll bei anderen
Eingriffsmöglichkeiten genutzt werden können.
Das neue Verfahren soll nach einem halben Jahr ausgewertet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.