Nachtrag: 28.01.2016
Sitzung: 02.02.2016 Rat/0020/2016
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0229/2016
Beschluss:
Ende 2015 hat die
belgische föderale Nuklearaufsichtsbehörde Agence Fédérale de Contrôle
Nucléaire (AFCN) dem Betreiber Electrabel das Hochfahren der in der Nähe von
Antwerpen bzw. Lüttich stehenden
AKW-Blöcke Doel 3 und Tihange 2 genehmigt.
Beide Anlagen waren
wegen Risse in den Reaktorbehältern im Frühjahr 2014 abgeschaltet worden und
sollten eigentlich nach 40 Jahren Laufzeit bereits 2015 vom Netz gehen.
Zwischenzeitlich
wurde die Laufzeit der Anlagen, wegen einer angeblich fehlenden
Versorgungssicherheit, um zehn Jahre bis 2025 verlängert.
Nunmehr vertritt die
AFCN die Auffassung, die Risse seien keine Gefahr für die Sicherheit der
Reaktoren und hat das Wiederanfahren genehmigt. Selbst Atomkraftbefürworter
halten dies für unverantwortlich.
Die Argumentation der AFNC überzeugt angesichts der
langen Serien von Sicherheitspannen, Notabschaltungen und anderen Störfällen in
den beiden belgischen Atomkraftwerken nicht.
Die Stadt Köln fordert
daher die belgische Regierung auf, diese Atomkraftwerke sofort und endgültig
stillzulegen.
Die Stadt Köln teilt
die berechtigten Sorgen vieler Menschen in Belgien, in den Niederlanden und in
Deutschland vor einer atomaren Katastrophe.
Die Stadt Köln fordert die
Bundesregierung auf, sich gegenüber der belgischen Regierung nachdrücklich für
eine Stilllegung Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 einzusetzen, wie dies bereits
durch die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geschieht.
Insbesondere erwarten
Rat und Verwaltung der Stadt Köln von Bundes- und Landesregierung, das zum
Schutz der in der Einflusszone der Kraftwerke lebenden Menschen, ein
bilaterales Abkommen mit Belgien für einen möglichen nuklearen Ernstfall
vereinbart wird. Ebenso soll ein übernationales, grenzüberschreitendes
Katastrophenschutzkonzept erarbeitet werden.
Unabhängig davon unterstützt die Stadt Köln
ausdrücklich die juristischen Bemühungen der Städteregion Aachen
zur Erwirkung einer besonderen Informations- und Auskunftspflicht gegenüber dem
Betreiber der Anlagen und dem belgischen Staat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.