Nachtrag: 28.01.2016

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Ende 2015 hat die belgische föderale Nuklearaufsichtsbehörde Agence Fédérale de Contrôle Nucléaire (AFCN) dem Betreiber Electrabel das Hochfahren der in der Nähe von Antwerpen bzw. Lüttich  stehenden AKW-Blöcke Doel 3 und Tihange 2 genehmigt.

Beide Anlagen waren wegen Risse in den Reaktorbehältern im Frühjahr 2014 abgeschaltet worden und sollten eigentlich nach 40 Jahren Laufzeit bereits 2015 vom Netz gehen.

Zwischenzeitlich wurde die Laufzeit der Anlagen, wegen einer angeblich fehlenden Versorgungssicherheit, um zehn Jahre bis 2025 verlängert.

Nunmehr vertritt die AFCN die Auffassung, die Risse seien keine Gefahr für die Sicherheit der Reaktoren und hat das Wiederanfahren genehmigt. Selbst Atomkraftbefürworter halten dies für unverantwortlich.

Die Argumentation der AFNC überzeugt angesichts der langen Serien von Sicherheitspannen, Notabschaltungen und anderen Störfällen in den beiden belgischen Atomkraftwerken nicht.

 

Die Stadt Köln fordert daher die belgische Regierung auf, diese Atomkraftwerke sofort und endgültig stillzulegen.

 

Die Stadt Köln teilt die berechtigten Sorgen vieler Menschen in Belgien, in den Niederlanden und in Deutschland vor einer atomaren Katastrophe.

 

Die Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der belgischen Regierung nachdrücklich für eine Stilllegung Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 einzusetzen, wie dies bereits durch die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geschieht.

 

Insbesondere erwarten Rat und Verwaltung der Stadt Köln von Bundes- und Landesregierung, das zum Schutz der in der Einflusszone der Kraftwerke lebenden Menschen, ein bilaterales Abkommen mit Belgien für einen möglichen nuklearen Ernstfall vereinbart wird. Ebenso soll ein übernationales, grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept erarbeitet werden.

 

Unabhängig davon unterstützt die Stadt Köln ausdrücklich die juristischen Bemühungen der Städteregion Aachen zur Erwirkung einer besonderen Informations- und Auskunftspflicht gegenüber dem Betreiber der Anlagen und dem belgischen Staat.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.