Nachtrag: 29.01.2016
Sitzung: 02.02.2016 Rat/0020/2016
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0251/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW beschließen wir, den Höchstbetrag für Liquiditätskredite, der in § 5 der Haushaltssatzung 2015 festgelegt wurde, von 950.000.000,00 € auf 1.400.000.000,00 € zu erhöhen.
Köln, den 29.01.2016
gez. Henriette Reker gez. Jörg Frank
Oberbürgermeisterin Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Deine Freunde sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.