Nachtrag: 29.01.2016

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

 

Gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW beschließen wir, den Höchstbetrag für Liquiditätskredite, der in § 5 der Haushaltssatzung 2015 festgelegt wurde, von 950.000.000,00 € auf 1.400.000.000,00 € zu erhöhen.

 

 

Köln, den 29.01.2016

 

gez. Henriette Reker                                                                           gez. Jörg Frank

Oberbürgermeisterin                                                                           Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Deine Freunde sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.