Sitzung: 07.03.2016 AVR/0014/2016
Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 10.02.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3678/2015
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Der
Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.
- Zur
Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt
der Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von
Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im
Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen
für Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu
einzurichtenden Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung
Kölner Ringe und 171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle
3200-0205-9-2500, Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen, Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan 2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
- Die derzeitigen Maßnahmen für den
Auenweg werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.
- Die
Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT
(Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.
Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.