Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 15.02.2016 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 68360/04 für das Gebiet zwischen Godorfer Hauptstraße, Amselweg, Bundesautobahn 555 und der gedachten Linie bis zur Parkplatzeinfahrt des Einrichtungshauses in Köln-Godorf —Arbeitstitel: Otto-Hahn-Straße in Köln-Godorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 und 3;

2.       den Bebauungsplan 68360/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.