Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 07.03.2016:
Der Rat beschließt:
1.
Der
Bedarf in Höhe von 428.400,- Euro (brutto) wird anerkannt.
2.
Zur
Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 428.400,- Euro beschließt der
Rat eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von
Auszahlungsermächtigungen gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2016 im
Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen. Hiervon entfallen 257.000 Euro auf die neu einzurichtenden
Finanzstelle 3200-0205-1-2100, Geschwindigkeitsüberwachung Kölner Ringe und
171.400 Euro auf die neu einzurichtende Finanzstelle 3200-0205-9-2500,
Geschwindigkeitsüberwachung Auenweg.
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst,
Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen,
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 428.400 Euro im Haushaltsplan
2016/2017 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die
außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.
3.
Die derzeitigen Maßnahmen für den Auenweg
werden im Rahmen der Neugestaltung des Euroforum West überprüft.
4.
Die
Zusetzung von 1,0 Stelle in BGr. A10 ÜBesG NRW bzw. VGr. IV b, Fgr. 1a BAT
(Entgeltgruppe E9 TVöD), zunächst auf zwei Jahre befristet.
Da eine Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird
die entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/2017
verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.