Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss fordert die Verwaltung auf, die Bezirksvertretungen erneut in die Beratungsfolge aufzunehmen.

Er empfiehlt dem Rat, vorab in seiner Sitzung am 15.03.2016 über die in § 1 Absatz 3 des Entwurfes über die „3. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen, Kernbereich Innenstadt, Agnesviertel, Deutz, Severinsviertel, Neustadt-Süd, Sürth, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz/Klettenberg, Nippes, Longerich; Porz-City, Rath/Heumar, Dellbrück, Mülheim“ aufgeführte Öffnung am 07.08.2016 im Stadtteil Deutz zu entscheiden.

Für die weitere Beratungsfolge wird eine Ergänzung der Vorlage um eine Tabelle erbeten, die alle ursprünglich beantragten Veranstaltungen auflistet und die die nun verbliebenen, genehmigungsfähigen Veranstaltungen kennzeichnet. Die Tabelle ist um die positive Begründung, warum die zur Genehmigung vorgeschlagene Veranstaltung die aus dem Urteil abgeleiteten Kriterien erfüllt, zu ergänzen. Außerdem soll sie Hinweise enthalten, wenn Veranstaltungskonzepte von den Antragstellern an die neue Rechtslage angepasst worden sind.

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.