Nachtrag: 15.03.2016
Sitzung: 15.03.2016 Rat/0021/2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0262/2016
Beschlüsse:
I. Beschlüsse
über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
I.1 Beschluss
über Ziffer 1:
Der Rat beschließt,
1. dass die laufende Bauausführung der Baumaßnahme Sanierung Bühnen Köln mit Ausnahme der Ziffer 2 dieses Antrags bis auf weiteres ruhend gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.
I.2 Beschluss
über Ziffer 2:
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Bauleistungen (z.B. weit fortgeschrittene oder von dem gestörten Bauablauf nicht unmittelbar betroffene Gewerke) aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von der Ruhendstellung ausgenommen werden und fortgesetzt werden sollen. Die Kosten dafür sind detailliert darzustellen. Das Ergebnis ist dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.
I.3 Beschluss
über Ziffer 3:
3. Die
Verwaltung wird beauftragt die Projektorganisation sowie die Entscheidungs-/
Ablauf- und Auftragsstrukturen neu zu ordnen und zweckmäßig zu konsolidieren.
Eine Übersicht ist dem Rat zeitnah zur Kenntnis zu geben
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.
I.4 Beschluss
über Ziffer 4:
4. Die geplante Schaffung und Besetzung einer Position des technischen Betriebsleiters mit allen dafür notwendigen von der Oberbürgermeisterin abgeleiteten Bauherrenkompetenzen sowie der notwendigen Ressourcen ist zügig voranzutreiben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.
I.5 Beschluss
über Ziffer 5:
5. Die Verwaltung legt dem Rat eine Entscheidung zur Finanzierung und Wiederaufnahme der Baumaßnahme Sanierung Bühnen Köln zeitnah, spätestens bis zum Jahresablauf 2016, unter folgenden Maßgaben vor:
a. Die Ursachen und Auswirkungen (Mängel) des gestörten Bauablaufs, insbesondere im Bereich der TGA-Planung und Ausführung, werden identifiziert und hinsichtlich ihrer Kostenfolge und Auswirkungen auf den weiteren Baufortschritt evaluiert. Der gesamte Bauablauf wird geordnet, die Abläufe neu strukturiert, Verantwortlichkeiten richtig definiert und Gewerkeabhängigkeiten neu organisiert. Die aufgetretenen Ausführungsmängel sind schnellstmöglich zu erfassen und Strategien zu ihrer Beseitigung zu entwickeln. Soweit hierfür externer Sachverstand (TA-Planungsbüros etc.) erforderlich ist, sind die notwendigen Schritte für eine Beauftragung einzuleiten bzw. voranzutreiben.
b. Die Verwaltung legt dem Rat einen Zeit-Maßnahmen-Plan zur Sanierungsplanung sowie einen aktualisierten und qualifizierten Kostenbericht zur Gesamtkostenentwicklung inkl. der geschätzten Gesamtkosten vor. Die neu aufgesetzte Sanierungsplanung soll – unter Berücksichtigung des bestehenden Beschlusslage insbesondere des 11-Punkte Plans – die notwendigen Bedarfe berücksichtigen, aber auch Einsparpotentiale benennen, die sich aus einer optimierten Organisations- und Ablaufstruktur ergeben, um die Mehrkosten im Verhältnis zur ursprünglich bewilligten Kostenplanung zu dämpfen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.
I.6 Beschluss
über Ziffer 6:
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die laufenden Vertragsverhältnisse im Zusammenhang mit der Baustelle im Rahmen der Ruhendstellung zu überprüfen und darzustellen. Die rechtswirksamen und bezifferbaren Verbindlichkeiten, die über das bisher genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto hinausgehen, sind detailliert darzulegen. Gleiches gilt für die Kosten von zwingend notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an der Baustelle oder von Baufortschritten während der Konsolidierungsphase. Das Ergebnis ist dem Rat (ggf. im Dringlichkeitsverfahren) zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.
I.7 Beschluss
über Ziffer 7:
7. Der Rat und seine Fachausschüsse werden regelmäßig über alle wesentlichen Entwicklungen auf der Baustelle informiert (Planungs- und Baufortschritte, Kostenentwicklung, Störungen bei der Bauausführung etc.).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.
__________
Anmerkung:
Ratsmitglied Weisenstein beantragte zu diesem
Änderungsantrag Einzelabstimmung.
II. Beschluss
über den Änderungsantrag Der Fraktion Die Linke.:
In
der Beschlussvorlage DS 0262/2016 wird in Beschlusspunkt 2 der Satz:
„In einem ersten Schritt wir das neue Budget um 60 Mio. € auf zunächst
347,8 Mio. € brutto begrenzt…….wieder einen geordneten Bauablauf herzustellen.“
ersetzt
durch:
Der Rat beschließt 30 Millionen als erste Zahlung.
Weitere 30 Millionen werden erst nach der
Planungsvorlage durch den neuen technischen Betriebsleiter per Ratsbeschluss
gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke. abgelehnt.
III.
Beschlüsse über die Verwaltungsvorlage:
III.1
Beschluss über Ziffer 2 der Vorlage:
2. Der
Rat beschließt in Kenntnis der Tatsache, dass die Baumaßnahme Sanierung Bühnen
Köln am Offenbachplatz nicht vor Mitte 2018 beendet sein wird und das bisher
genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto nach derzeitigem Kenntnisstand
nicht auskömmlich ist, dass die Bühnen zur Fortführung und Vollendung des
Bauvorhabens weitere Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte
Budget überschreiten. In einem ersten Schritt wird das neue Budget durch
Erhöhung um 60 Mio. € auf zunächst EUR 347,8 Mio. €brutto begrenzt. Dies
beinhaltet die Bereitstellung von 30 Mio. € auf Basis des Monatsberichts des
Projektsteuerers (Stand 23.12.2015) sowie weitere 30 Mio. €, um in den weiteren
Vertragsverhandlungen mit den Planern und ausführenden Unternehmen wieder einen
geordneten Bauablauf herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von
Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) zugestimmt.
III.2
Beschluss über Ziffer 4 der Vorlage:
4. Der
Rat beschließt, dass eine weitere Erhöhung über diese neue Budgetgrenze hinaus
einer weiteren Beschlussvorlage bedarf, in der die Mittelverwendung im
Einzelnen darzulegen ist. Der Rat behält sich vor, die Budgetfreigabe für
künftig einzugehende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher Steuerungsmaßnahmen
aufzuheben (Rückholrecht). Das von der Betriebsleitung der Bühnen aufgestellte
Finanzierungskonzept, das der Rat mit Beschluss vom 12.05.2015 zur Kenntnis
genommen hat, ist unter Berücksichtigung der veränderten Budgetentwicklung
anzupassen und den Ratsgremien vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth
(Gruppe Piraten) zugestimmt.
III.1
Beschluss über die Ziffern 1; 3 und 5 - 9 der Vorlage:
1. Der
Rat stimmt der Neustrukturierung der Projektorganisation zur „Sanierung der
Bühnen am Offenbachplatz“ durch die Schaffung eines technischen Betriebsleiters
als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zu. Die Bestellung und Anstellung der technischen
Betriebsleitung sowie die dafür notwendige Satzungsänderung erfolgt auf
Grundlage gesonderter Beschlussvorlagen. Die Bestellung und Anstellung des 4.
Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 vorgesehen. Der technischen Betriebsleitung
obliegt die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben (Planung,
Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sanierung von
Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem Haus am
Offenbachplatz so qualitätsvoll, so schnell und so kostengünstig wie möglich
abzuschließen. Bauherrn- und Projektleitungsfunktionen werden bei Vermeidung
der bisher vorhandenen Schnittstelle gebündelt. Die zur Durchführung dieser
Aufgaben notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen werden zur Verfügung
gestellt. Das gilt insbesondere für die Verstärkung der Projekt- und
Bauleitung. Die technische Betriebsleitung unterrichtet regelmäßig die
zuständigen Ratsgremien (Betriebsausschuss Bühnen, Finanzausschuss, Rat) und
die Öffentlichkeit über den Fortgang des Projekts. Nach Arbeitsaufnahme der
neuen Betriebsleitung wird den zuständigen Ratsgremien nach endgültiger
Festlegung der neuen Strukturen ein Organigramm vorgelegt.
3 Die
Entwicklung der Kosten ist den zuständigen Ratsgremien in aussagefähigen
Monatsberichten zu den jeweiligen Ausschuss-Sitzungen darzustellen.
5. Weiterführende,
konkretisierende Aussagen zu Kosten und Terminen werden vom technischen
Betriebsleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Wesentliche
Voraussetzungen hierfür sind die Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter
nach dem Abschluss der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren, die Ergebnisse
der anstehenden Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten sowie der
Ausgang der Verhandlungen zur Fortführung der Leistungen des insolventen
Gebäudetechnikunternehmens.
6. Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Sachverhalte sich positiv auf die
wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken werden:
·
Durch
die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Baubeteiligte wegen mangelhafter
Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen können sich die
Projektkosten, noch reduzieren. Planungshaftpflichtansprüche sind dabei über
die projektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung abgesichert.
·
Die
günstige Zinsentwicklung wird die für die Projektfinanzierung entstehende
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der Bühnen vermindern.
Diese Auswirkungen haben
keinen Einfluss auf die für die Fortsetzung des Projekts aktuell erforderliche
Liquidität und auf das festzulegende Gesamtbudget.
7. Die
Bühnen werden beauftragt, den 11-Punkte-Plan gemäß dem Beschluss des Rates vom
10.09.2015 weiter konsequent umzusetzen und unter Berücksichtigung der
Neubeauftragung der zu findenden Planer und Bauleiter und der Ergebnisse der
Verhandlungen mit den Projektbeteiligten einschließlich des insolventen
Gebäudetechnikunternehmens fortzuschreiben. Ein fortgesetztes, striktes
Kostencontrolling und –management ist im Rahmen des 11-Punkte-Plans
durchzuführen. Sollten weitere unerwartete Bauablaufstörungen eintreten, die
die Budgeteinhaltung und/oder die Terminplanung beeinflussen können, sind die
zuständigen Ratsgremien sowie über mögliche Steuerungsmaßnahmen umgehend zu
informieren.
8. Bei
den anstehenden Verhandlungen mit den Projektbeteiligten sind weitere
Kostenerhöhungen wegen Bauzeitverlängerung zu vermeiden. Insbesondere ist
jeweils zu prüfen, ob eine Vertragsbeendigung mit späterer Neuausschreibung zur
Kostenreduzierung geeignet ist. Ansprüche des Bauherrn gegenüber Baubeteiligten
wegen mangelhafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen sind
auf der Grundlage eines strukturierten Forderungsmanagementsystems zu
dokumentieren, zu bewerten und durchzusetzen. Soweit erforderlich, ist dabei
die projektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Soweit wegen bestehender Mängel von Werkleistungen gegen Baubeteiligte
Nachbesserungsansprüche bestehen, deren Erfüllung den verbleibenden
Gesamtaufwand bis zur Fertigstellung reduzieren kann, sind diese Ansprüche mit
dem Ziel der Mängelbeseitigung zu verfolgen.
9. Da die Sanierung nicht vor Mitte 2018 abgeschlossen sein wird und die
Nutzung des Staatenhauses zum Spielzeitende 2016/2017 zwecks Etablierung eines
Musicaltheaters gemäß Beschlusslage des Rates beendet wird, beauftragt der Rat
die Verwaltung, zeitnah ein Konzept für die Verlängerung des
Interim-Spielbetrieb von Oper, Schauspiel und Tanzgastspiele in Form einer
Beschlussvorlage vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
IV. Gesamtabstimmung:
1. Der
Rat stimmt der Neustrukturierung der Projektorganisation zur „Sanierung der
Bühnen am Offenbachplatz“ durch die Schaffung eines technischen Betriebsleiters
als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zu. Die Bestellung und Anstellung der technischen
Betriebsleitung sowie die dafür notwendige Satzungsänderung erfolgt auf
Grundlage gesonderter Beschlussvorlagen. Die Bestellung und Anstellung des 4.
Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 vorgesehen. Der technischen Betriebsleitung
obliegt die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben (Planung,
Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sanierung von
Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem Haus am
Offenbachplatz so qualitätsvoll, so schnell und so kostengünstig wie möglich
abzuschließen. Bauherrn- und Projektleitungsfunktionen werden bei Vermeidung
der bisher vorhandenen Schnittstelle gebündelt. Die zur Durchführung dieser
Aufgaben notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen werden zur
Verfügung gestellt. Das gilt insbesondere für die Verstärkung der Projekt- und
Bauleitung. Die technische Betriebsleitung unterrichtet regelmäßig die
zuständigen Ratsgremien (Betriebsausschuss Bühnen, Finanzausschuss, Rat) und die
Öffentlichkeit über den Fortgang des Projekts. Nach Arbeitsaufnahme der neuen
Betriebsleitung wird den zuständigen Ratsgremien nach endgültiger Festlegung
der neuen Strukturen ein Organigramm vorgelegt.
2. Der
Rat beschließt in Kenntnis der Tatsache, dass die Baumaßnahme Sanierung Bühnen
Köln am Offenbachplatz nicht vor Mitte 2018 beendet sein wird und das bisher
genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto nach derzeitigem Kenntnisstand
nicht auskömmlich ist, dass die Bühnen zur Fortführung und Vollendung des
Bauvorhabens weitere Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte
Budget überschreiten. In einem ersten Schritt wird das neue Budget durch
Erhöhung um 60 Mio. € auf zunächst EUR 347,8 Mio. €brutto begrenzt. Dies
beinhaltet die Bereitstellung von 30 Mio. € auf Basis des Monatsberichts des
Projektsteuerers (Stand 23.12.2015) sowie weitere 30 Mio. €, um in den weiteren
Vertragsverhandlungen mit den Planern und ausführenden Unternehmen wieder einen
geordneten Bauablauf herzustellen.
3. Die
Entwicklung der Kosten ist den zuständigen Ratsgremien in aussagefähigen
Monatsberichten zu den jeweiligen Ausschuss-Sitzungen darzustellen.
4. Der
Rat beschließt, dass eine weitere Erhöhung über diese neue Budgetgrenze hinaus
einer weiteren Beschlussvorlage bedarf, in der die Mittelverwendung im
Einzelnen darzulegen ist. Der Rat behält sich vor, die Budgetfreigabe für
künftig einzugehende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher
Steuerungsmaßnahmen aufzuheben (Rückholrecht). Das von der Betriebsleitung der
Bühnen aufgestellte Finanzierungskonzept, das der Rat mit Beschluss vom
12.05.2015 zur Kenntnis genommen hat, ist unter Berücksichtigung der
veränderten Budgetentwicklung anzupassen und den Ratsgremien vorzulegen.
5. Weiterführende,
konkretisierende Aussagen zu Kosten und Terminen werden vom technischen
Betriebsleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Wesentliche
Voraussetzungen hierfür sind die Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter
nach dem Abschluss der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren, die Ergebnisse
der anstehenden Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten sowie der
Ausgang der Verhandlungen zur Fortführung der Leistungen des insolventen
Gebäudetechnikunternehmens.
6. Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Sachverhalte sich positiv auf die
wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken werden:
·
Durch
die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Baubeteiligte wegen mangelhafter
Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen können sich die
Projektkosten, noch reduzieren. Planungshaftpflichtansprüche sind dabei über
die projektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung abgesichert.
·
Die
günstige Zinsentwicklung wird die für die Projektfinanzierung entstehende Erhöhung
des Betriebskostenzuschusses der Bühnen vermindern.
Diese Auswirkungen haben keinen Einfluss auf die
für die Fortsetzung des Projekts aktuell erforderliche Liquidität und auf das
festzulegende Gesamtbudget.
7. Die
Bühnen werden beauftragt, den 11-Punkte-Plan gemäß dem Beschluss des Rates vom
10.09.2015 weiter konsequent umzusetzen und unter Berücksichtigung der
Neubeauftragung der zu findenden Planer und Bauleiter und der Ergebnisse der
Verhandlungen mit den Projektbeteiligten einschließlich des insolventen
Gebäudetechnikunternehmens fortzuschreiben. Ein fortgesetztes, striktes
Kostencontrolling und –management ist im Rahmen des 11-Punkte-Plans
durchzuführen. Sollten weitere unerwartete Bauablaufstörungen eintreten, die
die Budgeteinhaltung und/oder die Terminplanung beeinflussen können, sind die
zuständigen Ratsgremien sowie über mögliche Steuerungsmaßnahmen umgehend zu
informieren.
8. Bei
den anstehenden Verhandlungen mit den Projektbeteiligten sind weitere
Kostenerhöhungen wegen Bauzeitverlängerung zu vermeiden. Insbesondere ist
jeweils zu prüfen, ob eine Vertragsbeendigung mit späterer Neuausschreibung zur
Kostenreduzierung geeignet ist. Ansprüche des Bauherrn gegenüber Baubeteiligten
wegen mangelhafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen sind
auf der Grundlage eines strukturierten Forderungsmanagementsystems zu
dokumentieren, zu bewerten und durchzusetzen. Soweit erforderlich, ist dabei
die projektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Soweit wegen bestehender Mängel von Werkleistungen gegen Baubeteiligte
Nachbesserungsansprüche bestehen, deren Erfüllung den verbleibenden
Gesamtaufwand bis zur Fertigstellung reduzieren kann, sind diese Ansprüche mit
dem Ziel der Mängelbeseitigung zu verfolgen.
9. Da die Sanierung nicht vor Mitte 2018 abgeschlossen sein wird und die
Nutzung des Staatenhauses zum Spielzeitende 2016/2017 zwecks Etablierung eines
Musicaltheaters gemäß Beschlusslage des Rates beendet wird, beauftragt der Rat
die Verwaltung, zeitnah ein Konzept für die Verlängerung des
Interim-Spielbetrieb von Oper, Schauspiel und Tanzgastspiele in Form einer
Beschlussvorlage vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Gruppe
Deine Freunde sowie mit den Stimmen von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler
Köln) und der Oberbürgermeisterin sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die
Linke. und bei Enthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) zugestimmt.
____________
Anmerkungen:
Ratsmitglied Pöttgen beantragte, die Punkte 2
und 4 einzeln und getrennt von den übrigen Punkten 1; 3; 5 – 9 abzustimmen.
Diese Vorlage wurde
wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Punkten
6.1.2 Änderung der Betriebssatzung für die
Bühnen der Stadt Köln
3050/2015
und
17.4 Benennung eines Technischen
Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln
0812/2016
behandelt.