Nachtrag: 15.03.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

I. Beschlüsse über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

I.1 Beschluss über Ziffer 1:

Der Rat beschließt,

 

1.      dass die laufende Bauausführung der Baumaßnahme Sanierung Bühnen Köln mit Ausnahme der Ziffer 2 dieses Antrags bis auf weiteres ruhend gestellt wird.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.

I.2 Beschluss über Ziffer 2:

2.      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Bauleistungen (z.B. weit fortgeschrittene oder von dem gestörten Bauablauf nicht unmittelbar betroffene Gewerke) aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von der Ruhendstellung ausgenommen werden und fortgesetzt werden sollen. Die Kosten dafür sind detailliert darzustellen. Das Ergebnis ist dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.

I.3 Beschluss über Ziffer 3:

3.      Die Verwaltung wird beauftragt die Projektorganisation sowie die Entscheidungs-/ Ablauf- und Auftragsstrukturen neu zu ordnen und zweckmäßig zu konsolidieren.
Eine Übersicht ist
dem Rat zeitnah zur Kenntnis zu geben

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.

I.4 Beschluss über Ziffer 4:

4.      Die geplante Schaffung und Besetzung einer Position des technischen Betriebsleiters mit allen dafür notwendigen von der Oberbürgermeisterin abgeleiteten Bauherrenkompetenzen sowie der notwendigen Ressourcen ist zügig voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.

I.5 Beschluss über Ziffer 5:

5.      Die Verwaltung legt dem Rat eine Entscheidung zur Finanzierung und Wiederaufnahme der Baumaßnahme Sanierung Bühnen Köln zeitnah, spätestens bis zum Jahresablauf 2016, unter folgenden Maßgaben vor:

 

a.          Die Ursachen und Auswirkungen (Mängel) des gestörten Bauablaufs, insbesondere im Bereich der TGA-Planung und Ausführung, werden identifiziert und hinsichtlich ihrer Kostenfolge und Auswirkungen auf den weiteren Baufortschritt evaluiert. Der gesamte Bauablauf wird geordnet, die Abläufe neu strukturiert, Verantwortlichkeiten richtig definiert und Gewerkeabhängigkeiten neu organisiert. Die aufgetretenen Ausführungsmängel sind schnellstmöglich zu erfassen und Strategien zu ihrer Beseitigung zu entwickeln. Soweit hierfür externer Sachverstand (TA-Planungsbüros etc.) erforderlich ist, sind die notwendigen Schritte für eine Beauftragung einzuleiten bzw. voranzutreiben. 

b.          Die Verwaltung legt dem Rat einen Zeit-Maßnahmen-Plan zur Sanierungsplanung sowie einen aktualisierten und qualifizierten Kostenbericht zur Gesamtkostenentwicklung inkl. der geschätzten Gesamtkosten vor. Die neu aufgesetzte Sanierungsplanung soll – unter Berücksichtigung des bestehenden Beschlusslage insbesondere des 11-Punkte Plans –  die notwendigen Bedarfe berücksichtigen, aber auch Einsparpotentiale benennen, die sich aus einer optimierten Organisations- und Ablaufstruktur ergeben, um die Mehrkosten im Verhältnis zur ursprünglich bewilligten Kostenplanung zu dämpfen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.

I.6 Beschluss über Ziffer 6:

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, die laufenden Vertragsverhältnisse im Zusammenhang mit der Baustelle im Rahmen der Ruhendstellung zu überprüfen und darzustellen. Die rechtswirksamen und bezifferbaren Verbindlichkeiten, die über das bisher genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto hinausgehen, sind detailliert darzulegen. Gleiches gilt für die Kosten von zwingend notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an der Baustelle oder von Baufortschritten während der Konsolidierungsphase. Das Ergebnis ist dem Rat (ggf. im Dringlichkeitsverfahren) zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.

I.7 Beschluss über Ziffer 7:

7.      Der Rat und seine Fachausschüsse werden regelmäßig über alle wesentlichen Entwicklungen auf der Baustelle informiert (Planungs- und Baufortschritte, Kostenentwicklung, Störungen bei der Bauausführung etc.).

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) abgelehnt.

__________

Anmerkung:

Ratsmitglied Weisenstein beantragte zu diesem Änderungsantrag Einzelabstimmung.

II. Beschluss über den Änderungsantrag Der Fraktion Die Linke.:

In der Beschlussvorlage DS 0262/2016 wird in Beschlusspunkt 2 der Satz:

„In einem ersten Schritt wir das neue Budget um 60 Mio. € auf zunächst 347,8 Mio. € brutto begrenzt…….wieder einen geordneten Bauablauf herzustellen.“

ersetzt durch:

Der Rat beschließt 30 Millionen als erste Zahlung.

Weitere 30 Millionen werden erst nach der Planungsvorlage durch den neuen technischen Betriebsleiter per Ratsbeschluss gewährt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. abgelehnt.

III. Beschlüsse über die Verwaltungsvorlage:

III.1 Beschluss über Ziffer 2 der Vorlage:

2.     Der Rat beschließt in Kenntnis der Tatsache, dass die Baumaßnahme Sanierung Bühnen Köln am Offenbachplatz nicht vor Mitte 2018 beendet sein wird und das bisher genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auskömmlich ist, dass die Bühnen zur Fortführung und Vollendung des Bauvorhabens weitere Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte Budget überschreiten. In einem ersten Schritt wird das neue Budget durch Erhöhung um 60 Mio. € auf zunächst EUR 347,8 Mio. €brutto begrenzt. Dies beinhaltet die Bereitstellung von 30 Mio. € auf Basis des Monatsberichts des Projektsteuerers (Stand 23.12.2015) sowie weitere 30 Mio. €, um in den weiteren Vertragsverhandlungen mit den Planern und ausführenden Unternehmen wieder einen geordneten Bauablauf herzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) zugestimmt.

III.2 Beschluss über Ziffer 4 der Vorlage:

4.     Der Rat beschließt, dass eine weitere Erhöhung über diese neue Budgetgrenze hinaus einer weiteren Beschlussvorlage bedarf, in der die Mittelverwendung im Einzelnen darzulegen ist. Der Rat behält sich vor, die Budgetfreigabe für künftig einzugehende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher Steuerungsmaßnahmen aufzuheben (Rückholrecht). Das von der Betriebsleitung der Bühnen aufgestellte Finanzierungskonzept, das der Rat mit Beschluss vom 12.05.2015 zur Kenntnis genommen hat, ist unter Berücksichtigung der veränderten Budgetentwicklung anzupassen und den Ratsgremien vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) zugestimmt.

III.1 Beschluss über die Ziffern 1; 3 und 5 - 9 der Vorlage:

1.     Der Rat stimmt der Neustrukturierung der Projektorganisation zur „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ durch die Schaffung eines technischen Betriebsleiters als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zu. Die Bestellung und Anstellung der technischen Betriebsleitung sowie die dafür notwendige Satzungsänderung erfolgt auf Grundlage gesonderter Beschlussvorlagen. Die Bestellung und Anstellung des 4. Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 vorgesehen. Der technischen Betriebsleitung obliegt die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben (Planung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sanierung von Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem Haus am Offenbachplatz so qualitätsvoll, so schnell und so kostengünstig wie möglich abzuschließen. Bauherrn- und Projektleitungsfunktionen werden bei Vermeidung der bisher vorhandenen Schnittstelle gebündelt. Die zur Durchführung dieser Aufgaben notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt. Das gilt insbesondere für die Verstärkung der Projekt- und Bauleitung. Die technische Betriebsleitung unterrichtet regelmäßig die zuständigen Ratsgremien (Betriebsausschuss Bühnen, Finanzausschuss, Rat) und die Öffentlichkeit über den Fortgang des Projekts. Nach Arbeitsaufnahme der neuen Betriebsleitung wird den zuständigen Ratsgremien nach endgültiger Festlegung der neuen Strukturen ein Organigramm vorgelegt.

3       Die Entwicklung der Kosten ist den zuständigen Ratsgremien in aussagefähigen Monatsberichten zu den jeweiligen Ausschuss-Sitzungen darzustellen.

5.     Weiterführende, konkretisierende Aussagen zu Kosten und Terminen werden vom technischen Betriebsleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind die Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter nach dem Abschluss der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren, die Ergebnisse der anstehenden Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten sowie der Ausgang der Verhandlungen zur Fortführung der Leistungen des insolventen Gebäudetechnikunternehmens.

6.     Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Sachverhalte sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken werden:

·         Durch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Baubeteiligte wegen mangelhafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen können sich die Projektkosten, noch reduzieren. Planungshaftpflichtansprüche sind dabei über die projektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung abgesichert.

·         Die günstige Zinsentwicklung wird die für die Projektfinanzierung entstehende Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der Bühnen vermindern.

Diese Auswirkungen haben keinen Einfluss auf die für die Fortsetzung des Projekts aktuell erforderliche Liquidität und auf das festzulegende Gesamtbudget.

7.     Die Bühnen werden beauftragt, den 11-Punkte-Plan gemäß dem Beschluss des Rates vom 10.09.2015 weiter konsequent umzusetzen und unter Berücksichtigung der Neubeauftragung der zu findenden Planer und Bauleiter und der Ergebnisse der Verhandlungen mit den Projektbeteiligten einschließlich des insolventen Gebäudetechnikunternehmens fortzuschreiben. Ein fortgesetztes, striktes Kostencontrolling und –management ist im Rahmen des 11-Punkte-Plans durchzuführen. Sollten weitere unerwartete Bauablaufstörungen eintreten, die die Budgeteinhaltung und/oder die Terminplanung beeinflussen können, sind die zuständigen Ratsgremien sowie über mögliche Steuerungsmaßnahmen umgehend zu informieren.

8.     Bei den anstehenden Verhandlungen mit den Projektbeteiligten sind weitere Kostenerhöhungen wegen Bauzeitverlängerung zu vermeiden. Insbesondere ist jeweils zu prüfen, ob eine Vertragsbeendigung mit späterer Neuausschreibung zur Kostenreduzierung geeignet ist. Ansprüche des Bauherrn gegenüber Baubeteiligten wegen mangelhafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen sind auf der Grundlage eines strukturierten Forderungsmanagementsystems zu dokumentieren, zu bewerten und durchzusetzen. Soweit erforderlich, ist dabei die projektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Soweit wegen bestehender Mängel von Werkleistungen gegen Baubeteiligte Nachbesserungsansprüche bestehen, deren Erfüllung den verbleibenden Gesamtaufwand bis zur Fertigstellung reduzieren kann, sind diese Ansprüche mit dem Ziel der Mängelbeseitigung zu verfolgen.

9.     Da die Sanierung nicht vor Mitte 2018 abgeschlossen sein wird und die Nutzung des Staatenhauses zum Spielzeitende 2016/2017 zwecks Etablierung eines Musicaltheaters gemäß Beschlusslage des Rates beendet wird, beauftragt der Rat die Verwaltung, zeitnah ein Konzept für die Verlängerung des Interim-Spielbetrieb von Oper, Schauspiel und Tanzgastspiele in Form einer Beschlussvorlage vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

IV. Gesamtabstimmung:

1.     Der Rat stimmt der Neustrukturierung der Projektorganisation zur „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ durch die Schaffung eines technischen Betriebsleiters als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zu. Die Bestellung und Anstellung der technischen Betriebsleitung sowie die dafür notwendige Satzungsänderung erfolgt auf Grundlage gesonderter Beschlussvorlagen. Die Bestellung und Anstellung des 4. Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 vorgesehen. Der technischen Betriebsleitung obliegt die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben (Planung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sanierung von Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem Haus am Offenbachplatz so qualitätsvoll, so schnell und so kostengünstig wie möglich abzuschließen. Bauherrn- und Projektleitungsfunktionen werden bei Vermeidung der bisher vorhandenen Schnittstelle gebündelt. Die zur Durchführung dieser Aufgaben notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt. Das gilt insbesondere für die Verstärkung der Projekt- und Bauleitung. Die technische Betriebsleitung unterrichtet regelmäßig die zuständigen Ratsgremien (Betriebsausschuss Bühnen, Finanzausschuss, Rat) und die Öffentlichkeit über den Fortgang des Projekts. Nach Arbeitsaufnahme der neuen Betriebsleitung wird den zuständigen Ratsgremien nach endgültiger Festlegung der neuen Strukturen ein Organigramm vorgelegt.

2.     Der Rat beschließt in Kenntnis der Tatsache, dass die Baumaßnahme Sanierung Bühnen Köln am Offenbachplatz nicht vor Mitte 2018 beendet sein wird und das bisher genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auskömmlich ist, dass die Bühnen zur Fortführung und Vollendung des Bauvorhabens weitere Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte Budget überschreiten. In einem ersten Schritt wird das neue Budget durch Erhöhung um 60 Mio. € auf zunächst EUR 347,8 Mio. €brutto begrenzt. Dies beinhaltet die Bereitstellung von 30 Mio. € auf Basis des Monatsberichts des Projektsteuerers (Stand 23.12.2015) sowie weitere 30 Mio. €, um in den weiteren Vertragsverhandlungen mit den Planern und ausführenden Unternehmen wieder einen geordneten Bauablauf herzustellen.

3.     Die Entwicklung der Kosten ist den zuständigen Ratsgremien in aussagefähigen Monatsberichten zu den jeweiligen Ausschuss-Sitzungen darzustellen.

4.     Der Rat beschließt, dass eine weitere Erhöhung über diese neue Budgetgrenze hinaus einer weiteren Beschlussvorlage bedarf, in der die Mittelverwendung im Einzelnen darzulegen ist. Der Rat behält sich vor, die Budgetfreigabe für künftig einzugehende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher Steuerungsmaßnahmen aufzuheben (Rückholrecht). Das von der Betriebsleitung der Bühnen aufgestellte Finanzierungskonzept, das der Rat mit Beschluss vom 12.05.2015 zur Kenntnis genommen hat, ist unter Berücksichtigung der veränderten Budgetentwicklung anzupassen und den Ratsgremien vorzulegen.

5.     Weiterführende, konkretisierende Aussagen zu Kosten und Terminen werden vom technischen Betriebsleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind die Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter nach dem Abschluss der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren, die Ergebnisse der anstehenden Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten sowie der Ausgang der Verhandlungen zur Fortführung der Leistungen des insolventen Gebäudetechnikunternehmens.

6.     Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Sachverhalte sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken werden:

·         Durch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Baubeteiligte wegen mangelhafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen können sich die Projektkosten, noch reduzieren. Planungshaftpflichtansprüche sind dabei über die projektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung abgesichert.

·         Die günstige Zinsentwicklung wird die für die Projektfinanzierung entstehende Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der Bühnen vermindern.

Diese Auswirkungen haben keinen Einfluss auf die für die Fortsetzung des Projekts aktuell erforderliche Liquidität und auf das festzulegende Gesamtbudget.

7.     Die Bühnen werden beauftragt, den 11-Punkte-Plan gemäß dem Beschluss des Rates vom 10.09.2015 weiter konsequent umzusetzen und unter Berücksichtigung der Neubeauftragung der zu findenden Planer und Bauleiter und der Ergebnisse der Verhandlungen mit den Projektbeteiligten einschließlich des insolventen Gebäudetechnikunternehmens fortzuschreiben. Ein fortgesetztes, striktes Kostencontrolling und –management ist im Rahmen des 11-Punkte-Plans durchzuführen. Sollten weitere unerwartete Bauablaufstörungen eintreten, die die Budgeteinhaltung und/oder die Terminplanung beeinflussen können, sind die zuständigen Ratsgremien sowie über mögliche Steuerungsmaßnahmen umgehend zu informieren.

8.     Bei den anstehenden Verhandlungen mit den Projektbeteiligten sind weitere Kostenerhöhungen wegen Bauzeitverlängerung zu vermeiden. Insbesondere ist jeweils zu prüfen, ob eine Vertragsbeendigung mit späterer Neuausschreibung zur Kostenreduzierung geeignet ist. Ansprüche des Bauherrn gegenüber Baubeteiligten wegen mangelhafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen sind auf der Grundlage eines strukturierten Forderungsmanagementsystems zu dokumentieren, zu bewerten und durchzusetzen. Soweit erforderlich, ist dabei die projektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Soweit wegen bestehender Mängel von Werkleistungen gegen Baubeteiligte Nachbesserungsansprüche bestehen, deren Erfüllung den verbleibenden Gesamtaufwand bis zur Fertigstellung reduzieren kann, sind diese Ansprüche mit dem Ziel der Mängelbeseitigung zu verfolgen.

9.     Da die Sanierung nicht vor Mitte 2018 abgeschlossen sein wird und die Nutzung des Staatenhauses zum Spielzeitende 2016/2017 zwecks Etablierung eines Musicaltheaters gemäß Beschlusslage des Rates beendet wird, beauftragt der Rat die Verwaltung, zeitnah ein Konzept für die Verlängerung des Interim-Spielbetrieb von Oper, Schauspiel und Tanzgastspiele in Form einer Beschlussvorlage vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Gruppe Deine Freunde sowie mit den Stimmen von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und der Oberbürgermeisterin sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und bei Enthaltung von Ratsmitglied Hegenbarth (Gruppe Piraten) zugestimmt.

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Anmerkungen:

Ratsmitglied Pöttgen beantragte, die Punkte 2 und 4 einzeln und getrennt von den übrigen Punkten 1; 3; 5 – 9 abzustimmen.

Diese Vorlage wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Punkten

6.1.2      Änderung der Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln

3050/2015

und

17.4       Benennung eines Technischen Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln

0812/2016

behandelt.