Geänderter Beschluss:
Betreibern von gastronomischen Betrieben soll die
Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag
einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis Pkw-Stellplätze vor der
jeweiligen Gaststätte zum Zweck der Außengastronomie zu nutzen, sofern eine andere angemessene
straßenseitige Außenfläche nicht zur Verfügung steht – analog des Beschlusses der Bezirksvertretung
Innenstadt und der Erfahrungen aus der Stadt Bonn.
Die BV-Ehrenfeld
erwartet, dass die Verwaltung diesen Beschluss – sofern entsprechende Anträge
gestellt werden – zeitnah, d. h. noch für die „Freiluft-Saison“ 2016 umsetzt.
Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, ist die BV-Ehrenfeld
umgehend von der Verwaltung zu informieren.
Die
Bezirksvertretung möchte im letzten Quartal 2016 darüber informiert werden,
wieviel Anträge gestellt wurden, wie viele Sondergenehmigungen erteilt werden
konnten und falls es zu Beschwerden kam, über deren Anzahl und Art und ob es
Konflikte gab und wie diese ggf. gelöst werden konnten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Frau Pöttgen (FDP-Piraten-Fraktion).