Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.04.2016 BV1/0016/2016 |
Zusatz: | Sammelumdruck |
Beschluss: | mit Änderungen empfohlen |
Vorlage: | 2422/2015 |
Beschluss:
Der Rat nimmt den von der Firma LK-Argus erarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten „Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
Die Bezirksvertretung fordert den Rat der
Stadt Köln auf, über den Deutschen Städtetag Bund und Land in die Pflicht zu
nehmen, für die gesetzliche Pflichtaufgabe zur EU-Umgebungslärmrichtlinie die Kommunen mit ausreichenden
finanziellen Mittel auszustatten. (sogenanntes Konnexitätsprinzip „wer
bestellt, bezahlt“)
Die Bezirksvertretung fordert den Rat der
Stadt Köln auf, über den Deutschen Städtetag wirksame Gesetze zur Lärmminderung
einzufordern, die das Produkt selber Lärm mindern, für alle LKWs,
Lieferfahrzeuge mit Kühlaggregate, Baumaschinen, PKWs und Motorräder)
Die Bezirksvertretung fordert den Rat der
Stadt Köln auf, über die Gremien eine bundesweite Initiative zu lärmreduziertes
Autofahren, LKW-Fahren und Motorradfahren mit Aufklärung und Verkehrserziehung
zu starten und dies in das Regelwerk für eine Führerscheinprüfung einzubauen.
Die Bezirksvertretung fordert die Stadt Köln
auf, im zuständigen Gremium des Flughafens Köln/Bonn auf eine deutliche
Lärmminderung des Flugverkehrs, besonders in den Nachtstunden hinzuwirken.
Die Bezirksvertretung fordert den Rat der
Stadt Köln auf, über den Deutschen Städtetag wirksame Gesetze zur Lärmminderung
des Flugverkehrs (Überflüge, An- und Abflüge und Nachtflüge) einzufordern.
Die Bezirksvertretung fordert den Rat der Stadt
Köln auf, ein wirksames und effektives Überwachungssystem mit stationären und
mobilen Anlagen und Kontrollen für das LKW-Führungskonzept und das
LKW-Nachtfahrverbot zu entwickeln und anzuwenden.
Die Bezirksvertretung fordert den Rat auf,
über den deutschen Städtetag darauf hinzuwirken, dass das lobenswerte Programm
der Deutschen Bahn und des Bundes „Leiserer Güterverkehr“ zu beschleunigen sei
und das lärmabhängige Trassenpreissystem konsequenter angewendet wird.
Die Prioritäten 1+ 2 in Tabelle 11 werden
getauscht. An die 1. Priorität wird Verfahren zur Handlungsebene Qualität des
Verkehrsflusses mit der Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit, an die
2. Priorität wird die Fahrbahnsanierung gesetzt.
Für die weiteren planerischen
konzeptionellen Aufgaben und für die Koordination der zuständigen Ämter wird
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zusätzliche Personalkapazität
geschaffen.
Weiterhin beschießt die Bezirksvertretung
ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung erarbeitet mit den Akteuren
ein Konzept zur Reduzierung des Lärms durch Sprinter- und Lieferfahrzeuge und
der Fahrzeuge mit Kühlaggregaten.
Das Programm Abbau der Ampeln wird
konsequenter und effektiver fortgeführt.
Ein gesamtstädtisches
Geschwindigkeitskonzept ist zu beachten, dass Insellösungen von
Temporeduktionen (Beschränkung auf Seite 18 2. Absatz) nicht zielführend sind,
sondern dass eine lineare kontinuierliche Geschwindigkeit zur höheren Akzeptanz
sowie besseren Einhaltung und Lärmvermeidung (starkes Anfahren nach Ende und
Bremsen vor der neuen Begrenzung). Nicht die Einzelteile, sondern die Summe
ergibt das Ganze. Neben der Wohnbebauung sind auch Grünflächen für eine ruhige
Erholung wesentlich und in das Konzept mit einzubeziehen.
Das Geschwindigkeitskonzept wird von den
Anordnern auch umgesetzt.
Der Bezirksvertretung werden folgende Karten
zur Verfügung gestellt:
Karte 2 Prioritäten der
Belastungsschwerpunkte Lärm für eine Sanierung von Fahrbahnoberflächen
Karte 3 Zulässige Höchstgeschwindigkeit für
die Belastungsschwerpunkte Straßenverkehrslärm in Köln
Karte 4 Potenzialbereiche für eine
Geschwindigkeitsreduzierung in Abhängigkeit von der Zuordnung zum Vorrangnetz
für die Belastungsschwerpunktes des Straßenverkehrslärms in Köln
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der CDU.