Sitzung: 11.04.2016 BV9/0014/2016
Zusatz: Die Vorlage wurde zur Sitzung am 18.01.2016, TOP 9.2.1. an die Mitglieder der Bezirksvertretung versandt. ich bitte, die Unterlagen bereitzuhalten.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2422/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt den von der Firma LK-Argus
erarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten „Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum
Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
- die Lärmaktionsplanung
zukünftig entsprechend der dort beschriebenen und in Tabelle 11 des
Katalogs (siehe auch Anlage 2) zusammengefassten Verfahrensschritte und
Prioritäten zu den einzelnen Handlungsebenen fortzuführen.
Ziel dieser Arbeiten ist es, in einem größtmöglichen Umfang konkrete Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung herauszuarbeiten und dort umzusetzen, wo im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie Handlungsbedarf besteht. Mangels Mittelbereitstellung durch EU, Bund und Land müssen hierbei Instrumente aus bestehenden Tätigkeitsfeldern der Stadt genutzt werden, die lärmmindernde Effekte haben. Der finanzielle Rahmen wird dabei durch die städtische Haushaltslage bestimmt.
- auf der
Grundlage dieses Handlungs- und Maßnahmenkatalogs inklusive der dort in
Tabelle 10 und Karte 7 (siehe auch Anlage 3) gelisteten ruhigen Gebiete
als zentrales Element des Lärmaktionsplans die Offenlage des
Lärmaktionsplanentwurfs vorzubereiten und durchzuführen.
- als
Zeitraum für die Durchführung der weiteren planerisch konzeptionellen
Arbeiten beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird ein Zeitraum von 3
Jahren veranschlagt. Die hierfür benötigte Personalkapazität einer/s
Technischen Angestellten, VGr. IVa/III BAT, wird im Rahmen einer
geänderten Prioritätensetzung durch interne Umschichtung beim Umwelt- und
Verbraucherschutzamt bereitgestellt. Die einzelnen Tätigkeiten im Rahmen
der Lärmaktionsplanung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von max. 40.000 € werden aus den bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ab dem Haushaltsjahr 2017, beim Amt für Umweltschutz, finanziert. Die Jahresergebnisse lassen einen erweiterten Spielraum erkennen. Es erfolgt derzeit keine Budgeterhöhung.
- im Rahmen
der Arbeiten zu den einzelnen Handlungsebenen gemäß den Anlagen 1 und 2
ist noch zu ermitteln, welche weiteren Personal- und Sachkosten bei
anderen städtischen Dienststellen sowohl bei den planerisch
konzeptionellen Arbeiten im Sinne des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs
sowie bei der Umsetzung der daraus resultierenden Einzelmaßnahmen
anzusetzen sind. Dabei sind die personellen und finanziellen Konsequenzen
dieser zusätzlichen Aufgaben konkret bezogen auf die betroffenen Ämter zu
ermitteln und in Form einer entsprechenden gesonderten Beschlussvorlage
dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, damit mit der konkreten Umsetzung der
Lärmaktionsplanung begonnen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion beschlossen.