Beschluss, geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, durch Änderung der Beschilderung
und Markierung – beispielsweise durch Sperrflächen – das Parken an dieser
Stelle in angemessener Breite zu unterbinden.
Außerdem möge die Verwaltung das „Parken halb auf den Gehwegen“
der Lentstraße (rechtsseitig in Richtung des Eis-und Schwimmstadions) prüfen,
beschildern und markieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.