Sitzung: 25.04.2016 BV2/0019/2016
Zusatz: bereits umgedruckt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0853/2016
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen weist daraufhin,
dass sie künftig erwartet, in einem ordentlichen Verfahren beteiligt zu werden,
damit in angemessener Zeit die Beschlussvorlage geprüft werden kann. Dieses
Thema eignet sich nicht, in einer Dringlichkeitsentscheidung abgeschlossen zu
werden.
Die Fachverwaltung wird angehalten, die Rechte der Bezirksvertretung
künftig zu beachten.
Des Weiteren weist der
Bezirksbürgermeister auf die Auslegung des betreffenden Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts hin und gibt u.a. für Godorf zu bedenken, dass ein
kleiner Stadtteil, der ein großes Unternehmen beheimatet, bei der jetzigen
Auslegung niemals die Chance hat, mit einer Veranstaltung die erforderlichen
Besucherzahlen zu erreichen. Er gibt weiter zu Bedenken, dass die Freigabe in
der Innenstadt – Beispiel Schildergasse – gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
verstößt, da es hier keine Veranstaltung gäbe, welche die erforderlichen
Besucherströme in die Innenstadt an einem Sonntag erreichen würde.
Er bittet die Fachverwaltung,
dies bei der Prüfung der Veranstaltungen zu berücksichtigen.
Sodann lässt der
Bezirksbürgermeister über die Dringlichkeitsentscheidung beschließen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen erklärt die Dringlichkeitsentscheidung für
erledigt, nachdem die zugrunde liegende Ratsvorlage sich geändert hat und die
Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen sozusagen nicht mehr
erforderlich ist. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wartet auf die neue
Ratsvorlage, in der die Rodenkirchener Verkaufsstellen enthalten sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Bronisz zugestimmt.