Die Bezirksvertretung Rodenkirchen weist daraufhin, dass sie künftig erwartet, in einem ordentlichen Verfahren beteiligt zu werden, damit in angemessener Zeit die Beschlussvorlage geprüft werden kann. Dieses Thema eignet sich nicht, in einer Dringlichkeitsentscheidung abgeschlossen zu werden.

Die Fachverwaltung wird angehalten, die Rechte der Bezirksvertretung künftig zu beachten.

 

Des Weiteren weist der Bezirksbürgermeister auf die Auslegung des betreffenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hin und gibt u.a. für Godorf zu bedenken, dass ein kleiner Stadtteil, der ein großes Unternehmen beheimatet, bei der jetzigen Auslegung niemals die Chance hat, mit einer Veranstaltung die erforderlichen Besucherzahlen zu erreichen. Er gibt weiter zu Bedenken, dass die Freigabe in der Innenstadt – Beispiel Schildergasse – gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, da es hier keine Veranstaltung gäbe, welche die erforderlichen Besucherströme in die Innenstadt an einem Sonntag erreichen würde.

 

Er bittet die Fachverwaltung, dies bei der Prüfung der Veranstaltungen zu berücksichtigen.

 

Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die Dringlichkeitsentscheidung beschließen.

 

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erklärt die Dringlichkeitsentscheidung für erledigt, nachdem die zugrunde liegende Ratsvorlage sich geändert hat und die Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen sozusagen nicht mehr erforderlich ist. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wartet auf die neue Ratsvorlage, in der die Rodenkirchener Verkaufsstellen enthalten sind.

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Bronisz zugestimmt.