Sitzung: 21.04.2016 BV8/0015/2016
Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 24.03.2016 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt. Dieser Umdruck beinhaltet auch die vertrauliche Anlage 3.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1028/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der
Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
a) für
die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die
notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die
angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und
Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden
Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
Der
Rat bittet, folgende zusätzliche Flächen im Stadtbezirk Kalk für einen weiteren
Wohnungsneubau zu prüfen:
Merheim:
·
Fläche gegenüber Kaufland und dem ehemaligen
Schwesternwohnheim zwischen Ostmerheimer Straße 265 und Olpener Straße.
Neubrück:
·
Teilweise Bebauung der Fläche an der
Autobahnabfahrt Hans-Schulten-Straße (ausgewiesene Hundewiese) hin zur
Josef-Gockeln-Straße und Hermann-Ehlers-Straße.
·
Gespräch mit dem Eigentümer der 5 oder 6 Häuser
in der Ecke Georgestraße/Autobahn/Europaring mit dem Ziel, diese nieder zu
legen und durch Häuser der Höhe wie z. B. in der benachbarten
Hasencleverstraße. zu ersetzen.
Rath/Heumar:
·
Nachverdichtung Rösrather Straße, nördliche
Straßenseite zwischen der Straße „An der Ortskaule“ und „Brück-Rather
Steinweg“.
·
Verlagerung der Einzelhandelsfläche auf die
südliche Straßenseite im Dreieck Rösrather Straße/Sengerweg/Brück-Rather
Steinweg und Nutzung der freiwerdenden Fläche für Wohnungsbau.
·
Verlagerung der Gewerbebetriebe
Wikingerstraße auf andere Gewerbeflächen und Nutzung der freiwerdenden Flächen
für Wohnungsbau.
·
Umwandlung der mindergenutzten Gewerbeflächen
Ecke Rösrather Straße/Neubrücker Ring bis Zufahrt Rather See zu den
Siedlungsflächen.
Ostheim:
·
Gewerbegebiet Herkenrathweg bzw. Fläche neben
der Feuerwehr als ggfs. Anschlussbebauung an die bestehende Wohnbebauung
zur Frankfurter Straße oder dem Sportplatz der Schule. Die Flächen für die
bestehenden Hundevereine sind auf jeden Fall zu sichern!
Vingst:
·
Teilbebauung des Vingster Marktplatzes an der
Ostheimer Straße in Anlehnung an die gegenüberliegende GAG-Bebauung.
Höhenberg:
·
Gelände des derzeitigen Bauhofes an der
Frankfurter Straße, auch wenn als mögliches Schulgrundstück vorgesehen (Abwägung).
·
Nohlenweg/Frankfurter Straße/Olpener Straße
·
Olpener Straße 77-85 (ehemalige Postel
Fabrik)
Humboldt/Gremberg:
·
Grünfläche zwischen Georg-Simon-Ohm
Berufskolleg und Östlicher Zubringer. Die bestehenden Kleingartenanlagen sind
nicht gemeint!
b) auf eine Bebauung
der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese
Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem
ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit
dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die
privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates
möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.