Bezirksbürgermeister Thiele stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung und den Änderungsantrag, der den Beschlussvorschlag unter I. Buchstabe a) ergänzt, zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

Der Rat bittet, folgende zusätzliche Flächen im Stadtbezirk Kalk für einen weiteren Wohnungsneubau zu prüfen:

Merheim:

·         Fläche gegenüber Kaufland und dem ehemaligen Schwesternwohnheim zwischen Ostmerheimer Straße 265 und Olpener Straße.

Neubrück:

·         Teilweise Bebauung der Fläche an der Autobahnabfahrt Hans-Schulten-Straße (ausgewiesene Hundewiese) hin zur Josef-Gockeln-Straße und Hermann-Ehlers-Straße.

·         Gespräch mit dem Eigentümer der 5 oder 6 Häuser in der Ecke Georgestraße/Autobahn/Europaring mit dem Ziel, diese nieder zu legen und durch Häuser der Höhe wie z. B. in der benachbarten Hasencleverstraße. zu ersetzen.

Rath/Heumar:

·         Nachverdichtung Rösrather Straße, nördliche Straßenseite zwischen der Straße „An der Ortskaule“ und „Brück-Rather Steinweg“.

·         Verlagerung der Einzelhandelsfläche auf die südliche Straßenseite im Dreieck Rösrather Straße/Sengerweg/Brück-Rather Steinweg und Nutzung der freiwerdenden Fläche für Wohnungsbau.

·         Verlagerung der Gewerbebetriebe Wikingerstraße auf andere Gewerbeflächen und Nutzung der freiwerdenden Flächen für Wohnungsbau.

·         Umwandlung der mindergenutzten Gewerbeflächen Ecke Rösrather Straße/Neubrücker Ring bis Zufahrt Rather See zu den Siedlungsflächen.

Ostheim:

·         Gewerbegebiet Herkenrathweg bzw. Fläche neben der Feuerwehr als ggfs. Anschlussbebauung an die bestehende Wohnbebauung zur Frankfurter Straße oder dem Sportplatz der Schule. Die Flächen für die bestehenden Hundevereine sind auf jeden Fall zu sichern!

 

Vingst:

·         Teilbebauung des Vingster Marktplatzes an der Ostheimer Straße in Anlehnung an die gegenüberliegende GAG-Bebauung.

 

Höhenberg:

·         Gelände des derzeitigen Bauhofes an der Frankfurter Straße, auch wenn als mögliches Schulgrundstück vorgesehen (Abwägung).

·         Nohlenweg/Frankfurter Straße/Olpener Straße

·         Olpener Straße 77-85 (ehemalige Postel Fabrik)

 

Humboldt/Gremberg:

·         Grünfläche zwischen Georg-Simon-Ohm Berufskolleg und Östlicher Zubringer. Die bestehenden Kleingartenanlagen sind nicht gemeint!

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.