Nachtrag: 11.03.2016
Sitzung: 15.03.2016 Rat/0021/2016
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0611/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes:
Wir beschließen den städtischen Förderantrag zum Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ und beauftragen die Verwaltung, eine positive Entscheidung vorausgesetzt, die entsprechenden Finanzmittel i. H. v. insg. 2.629.000 €, im Haushaltsplan 2016 / 2017, im Teilplan 0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren, im Teilergebnis- und Teilfinanzplan (entsprechend der Detailplanung), zu berücksichtigen, den Eigenanteil der Stadt Köln zu gewährleisten sowie die notwendigen personellen Ressourcen zur Umsetzung des Programms und zur Wahrnehmung der Rolle als Bauherr haushaltsneutral zu sichern.
Ergänzend zum bereits gestellten Förderantrag sollen folgende Maßnahmen realisiert werden:
1. Das Quartiersmanagement in den beiden Bürgerzentren arbeitet mit den bereits vorhandenen bzw. aufzubauenden Strukturen, wie dem Kommunalen Integrationszentrum, den Interkulturellen Zentren, dem Forum für Willkommenskultur und KommAn-NRW eng zusammen und beteiligt sich an der stadtweiten Vernetzung.
2. Die Aufgabenstellung des Quartiersmanagements Bürgerzentrum Alte Feuerwache wird um die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements unter allen Bewohner/innen der Innenstadt ergänzt.
3. Das Projekt „Gemeinsam.Ehrenfeld.Gestalten“ ist für alle in Köln Ehrenfeld lebenden Flüchtlinge, auch die ohne Aufenthaltsperspektive, zu öffnen.
Die Realisierung dieser Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der Förderbestimmungen des Landes und steht somit unter dem Vorbehalt der Förderunschädlichkeit.
Köln, den 11.03.2016
gez. Henriette Recker gez.
Jörg Frank
Oberbürgermeisterin Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.