Anfrage Bundnis 90 Die Grünen zur Sitzung
der Bezirksvertretung Köln Porz am 16.02.2016
hier:
Anleinpflicht für Hunde in Porz (Kölner Bezirk 7)
Zu Frage 1:
Wo besteht in Porz
eine generelle räumliche/zeitliche Anleinpflicht für Hunde?
Gemäß § 27 der
Kölner Stadtordnung vom 14.04.2014 sind Hunde in öffentlichen Grünflächen und
Wildparks an der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder
mehr als den Umstanden nach unvermeidbar beeinträchtigt werden. Eine zeitliche
oder räumliche Beschränkung gibt es nicht.
Gemäß § 2 Abs. 1
LHundG NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von
Ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Gemäß § 2 Abs. 2
LHundG NRW sind Hunde an einer Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu
führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen
innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem
Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-,
Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme
besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und
sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Zu Frage 2:
Wird diese
Anleinpflicht regelmäßig überprüft?
Die Anleinpflicht
im Stadtbezirk 7 wird grundsätzlich durch den Bezirksordnungsdienst im Rahmen
der personellen Kapazitäten kontrolliert. Bei Beschwerdelagen wird die
Kontrollintensität unter Einbeziehung des zentralen Ordnungsdienstes verstärkt,
auch in den Morgen- und Abendstunden.
Zu Frage 3:
Gibt es räumliche
Schwerpunkte der Überprüfung?
Die Schwerpunkte im
Bereich des Bezirks 7 sind die Westhovener Aue und die Porzer Groov. Aus den
restlichen Bereichen des Bezirks gibt es nur selten vereinzelte Beschwerden.
Zu Frage 4:
Wo befinden sich im
Bezirk 7 öffentliche Freilaufflächen für Hunde?
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle
Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene
Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde
unangeleint ausgeführt werden. Für sog. „gefährliche Hunde“ und „Hunde
bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht" gilt dies jedoch
nicht.
Die Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
Im Stadtbezirk Porz bestehen folgende Hundefreilaufflächen. Für
die Festlegung der Freilaufflächen ist das Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen zuständig.
Stadtteil |
Lage |
genaue Beschreibung |
Fläche in Quadrat-meter |
Zone Nummer |
Eil |
Bonner Straße |
Fußweg zwischen der Bonner Straße und der Bergerstraße |
2.852 |
57 |
Eil |
Bonner Straße |
Fußweg zwischen der Bonner Straße und der Bergerstraße |
668 |
58 |
Eil |
Bonner Straße |
Fußweg zwischen der Bonner Straße und der Bergerstraße |
3.712 |
59 |
Urbach |
An den Anwenden |
Rasenfläche zwischen Falkenhorst und dem Autobahnkreuz
Flughafen |
53.458 |
60 |
Urbach |
Waldstraße |
südlich der Waldstraße, entlang der Autobahn |
8.879 |
61 |
Wahnheide |
Im Winkelfeld |
Wiese nördlich der Nibelungenstraße |
13.196 |
92 |
Westhoven |
Weidenweg Poller Grünzug |
zwischen Rhein und In der Westhovener Aue |
192.333 |
93 |
Zündorf |
Rheinanlagen |
Rheinanlagen Porz An der Groov |
2.114 |
66 |
Zündorf |
Tulpenweg |
westlich der Evezastraße |
6.924 |
65 |
Entsprechende
Lagekarten sind auf den Internetseiten der Stadt Köln unter dem Suchbegriff
„Gassi gehen“ enthalten.