Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage Bundnis 90 Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln Porz am 16.02.2016

hier:  Anleinpflicht für Hunde in Porz (Kölner Bezirk 7)

Zu Frage 1:

Wo besteht in Porz eine generelle räumliche/zeitliche Anleinpflicht für Hunde?

Gemäß § 27 der Kölner Stadtordnung vom 14.04.2014 sind Hunde in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an der Leine zu führen. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder mehr als den Umstanden nach unvermeidbar beeinträchtigt werden. Eine zeitliche oder räumliche Beschränkung gibt es nicht.

Gemäß § 2 Abs. 1 LHundG NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Gemäß § 2 Abs. 2 LHundG NRW sind Hunde an einer Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Zu Frage 2:

Wird diese Anleinpflicht regelmäßig überprüft?

Die Anleinpflicht im Stadtbezirk 7 wird grundsätzlich durch den Bezirksordnungsdienst im Rahmen der personellen Kapazitäten kontrolliert. Bei Beschwerdelagen wird die Kontrollintensität unter Einbeziehung des zentralen Ordnungsdienstes verstärkt, auch in den Morgen- und Abendstunden.


Zu Frage 3:

Gibt es räumliche Schwerpunkte der Überprüfung?

Die Schwerpunkte im Bereich des Bezirks 7 sind die Westhovener Aue und die Porzer Groov. Aus den restlichen Bereichen des Bezirks gibt es nur selten vereinzelte Beschwerden.

Zu Frage 4:

Wo befinden sich im Bezirk 7 öffentliche Freilaufflächen für Hunde?

In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sog. „gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht" gilt dies jedoch nicht. 

Die Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.

Im Stadtbezirk Porz bestehen folgende Hundefreilaufflächen. Für die Festlegung der Freilaufflächen ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zuständig.

Stadtteil

Lage

genaue Beschreibung

Fläche in Quadrat-meter

Zone Nummer

Eil

Bonner Straße

Fußweg zwischen der Bonner Straße und der Bergerstraße

2.852

57

Eil

Bonner Straße

Fußweg zwischen der Bonner Straße und der Bergerstraße

668

58

Eil

Bonner Straße

Fußweg zwischen der Bonner Straße und der Bergerstraße

3.712

59

Urbach

An den Anwenden

Rasenfläche zwischen Falkenhorst und dem Autobahnkreuz Flughafen

53.458

60

Urbach

Waldstraße

südlich der Waldstraße, entlang der Autobahn

8.879

61

Wahnheide

Im Winkelfeld

Wiese nördlich der Nibelungenstraße

13.196

92

Westhoven

Weidenweg Poller Grünzug

zwischen Rhein und In der Westhovener Aue

192.333

93

Zündorf

Rheinanlagen

Rheinanlagen Porz An der Groov

2.114

66

Zündorf

Tulpenweg

westlich der Evezastraße

6.924

65

Entsprechende Lagekarten sind auf den Internetseiten der Stadt Köln unter dem Suchbegriff „Gassi gehen“ enthalten.