Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 22.03.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.    Das Eigentum an den in Anlage I zu dieser Beschlussvorlage aufgeführten Grundstücken, auf denen sich die Park and Ride-Plätze und -Paletten (insgesamt: P+R-Anlagen) befinden inklusive der städtischen Aufbauten, wird unentgeltlich auf die KVB übertragen. Der Wert der Übertragung ist bei der KVB nicht zum Ausgleich laufender Verluste zu verwenden, sondern gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (andere Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten) als Kapitalrücklage auszuweisen. Der Beteiligungsbuchwert der Stadt Köln an der KVB (Finanzanlage) erhöht sich entsprechend. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen notariellen Vertrag über diese Übertragung abzuschließen.

2.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die sich aus dem Betrieb, der Unterhaltung und der Erneuerung sowie der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und der Erweiterung der in Anlage I aufgeführten Park and Ride-Anlagen ergebenden (Folge-)Kosten in die bestehende Betrauungsregelung der KVB vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen. Gleiches gilt für bereits bestehende Park and Ride-Anlagen, die sich nicht in städtischem Eigentum befinden, soweit eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten bislang die Stadt Köln treffen bzw. von dieser wahrgenommen werden und für bereits bestehende Anlagen und/oder diesbezügliche Pflichten, die die KVB künftig einzeln oder insgesamt von Dritten übernimmt.

Die Aufnahme in die bestehende Betrauungsregelung erfolgt unter folgenden, für die KVB verbindlichen Maßgaben:

 

·         Die KVB hat die P+R-Anlagen so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln, dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionalität legen und insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen.

 

·         Änderungen der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die Einführung von abweichenden Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Köln.

 

·         Die KVB tritt in sämtliche im Zusammenhang mit den P+R-Anlagen bestehenden Zuwendungsverhältnisse anstelle der Stadt Köln ein. Sofern die hierzu erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden kann, stellt die KVB die Stadt von allen Pflichten aus diesen Zuwendungsverhältnissen frei.

 

·         Die wesentliche Änderung der bestehenden P+R-Anlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Köln sowie einer entsprechenden Anpassung der Betrauungsregelung.

 

·         Die künftige Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich des Betriebs, der Unterhaltung und der Erneuerung sowie der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht der Anlagen darf nicht zu einer Erhöhung des im Rahmen der Wirtschaftsplanung genehmigten Unternehmensverlustes der KVB bzw. zu einer Verringerung des mit der Stadt Köln vereinbarten Ausschüttungsvolumens der SWK GmbH führen.

 

·         Im Fall der Erweiterung vorhandener Anlagen ist vorab die Zustimmung der Stadt Köln (betroffene Fachämter in baulicher und Kämmerei in finanzieller Hinsicht) einzuholen.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dem Betrieb, der Unterhaltung und Erneuerung sowie der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und der Erweiterung der P+R-Anlagen ergebenden (Folge-)Kosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem jeweiligen Monat der Übernahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.

 

Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK GmbH) an, die Geschäftsführung der SWK GmbH anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, diesen Beschluss zu beachten.

 

3.    Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass als erste neue Maßnahme seitens der KVB die P+R-Anlage Porz Wahn realisiert wird. Hier wird auf den Ratsbeschluss vom 01.10.2013 verwiesen, in dem bereits die Folgekosten aus der Planung und dem Bau dieser Anlage in die bestehende Betrauungsregelung der KVB aufgenommen wurden. Ob für diese Anlage Fördermittel akquiriert werden können, ist derzeit noch offen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt