Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

(1)       Vor dem Hintergrund, dass

·                der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015 bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;

·                die Zahl der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet. Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)]

beschließt der Rat den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21 und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von 52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.

Beim bedarfsgerechten Ausbau sind die Stadtteile Niehl und Bilderstöckchen zu berücksichtigen und dem Niveau der anderen Stadtteile anzupassen.

(2)       Der Rat erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.

(3)       Der Rat beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.

(4)       Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu ziehen.

(5)       Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit aufzunehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.