Im Anschluss lässt Herr Bezirksbürgermeister Wirges über den ergänzten
Beschlussvorschlag abstimmen:
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den von der Firma LK-Argus erarbeiteten und
als Anlage 1 beigefügten „Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan
der Stadt Köln“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
- die Lärmaktionsplanung
zukünftig entsprechend der dort beschriebenen und in Tabelle 11 des
Katalogs (siehe auch Anlage 2) zusammengefassten Verfahrensschritte und
Prioritäten zu den einzelnen Handlungsebenen fortzuführen.
Ziel dieser Arbeiten ist es, in einem größtmöglichen Umfang konkrete
Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung herauszuarbeiten und dort
umzusetzen, wo im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie Handlungsbedarf
besteht. Mangels Mittelbereitstellung durch EU, Bund und Land müssen
hierbei Instrumente aus bestehenden Tätigkeitsfeldern der Stadt genutzt
werden, die lärmmindernde Effekte haben. Der finanzielle Rahmen wird dabei
durch die städtische Haushaltslage bestimmt.
- auf der Grundlage dieses Handlungs- und
Maßnahmenkatalogs inklusive der dort in Tabelle 10 und Karte 7 (siehe auch
Anlage 3) gelisteten ruhigen Gebiete als zentrales Element des
Lärmaktionsplans die Offenlage des Lärmaktionsplanentwurfs vorzubereiten
und durchzuführen.
- als Zeitraum für die Durchführung der weiteren
planerisch konzeptionellen Arbeiten beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt
wird ein Zeitraum von 3 Jahren veranschlagt. Die hierfür benötigte
Personalkapazität einer/s Technischen Angestellten, VGr. IVa/III BAT, wird
im Rahmen einer geänderten Prioritätensetzung durch interne Umschichtung
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt bereitgestellt. Die einzelnen Tätigkeiten
im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von max.
40.000 € werden aus den bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan
1401, Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen, ab dem Haushaltsjahr 2017, beim Amt für
Umweltschutz, finanziert. Die Jahresergebnisse lassen einen erweiterten
Spielraum erkennen. Es erfolgt derzeit keine Budgeterhöhung.
- im Rahmen der Arbeiten zu den einzelnen
Handlungsebenen gemäß den Anlagen 1 und 2 ist noch zu ermitteln, welche
weiteren Personal- und Sachkosten bei anderen städtischen Dienststellen
sowohl bei den planerisch konzeptionellen Arbeiten im Sinne des Handlungs-
und Maßnahmenkatalogs sowie bei der Umsetzung der daraus resultierenden
Einzelmaßnahmen anzusetzen sind. Dabei sind die personellen und
finanziellen Konsequenzen dieser zusätzlichen Aufgaben konkret bezogen auf
die betroffenen Ämter zu ermitteln und in Form einer entsprechenden
gesonderten Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, damit
mit der konkreten Umsetzung der Lärmaktionsplanung begonnen werden kann.
- Bei dem in
Anlage 2 (Tabelle 11) dargestellten Handlungs- und Maßnahmenkatalog werden
die Verfahren zu den Handlungsebenen Qualität des Verkehrsflusses sowie
zulässige Höchstgeschwindigkeit als 1. Priorität vor allen anderen
Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört ein gesamtstädtisches
Geschwindigkeitskonzept mit einer weitestgehenden Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Die Verfahren zu den
Handlungsebenen Fahrbahnsanierung (Flüsterasphalt) sowie Informationen zur
Straßenverkehrsplanung werden als 2. Priorität eingestuft.
- Für die
weiteren planerischen konzeptionellen Aufgaben und für die Koordination
der zuständigen Ämter wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt eine
zusätzliche Stelle eingerichtet. Außerdem sind zur Umsetzung des
Maßnahmenkatalogs auch im Amt für Straßen und Verkehrstechnik
entsprechende personelle Ressourcen zu schaffen.
- Das Programm
„Abbau von Ampeln“ wird konsequenter und effektiver als in der
Vergangenheit fortgeführt. Hierzu ist der Bezirksvertretung jährlich ein
Informationsbericht vorzulegen.
8.
Die BV Ehrenfeld
ist über die Aufnahme der vorgenannten Änderungspunkte in den Handlungs- und
Maßnahmenkatalog zeitnah zu informieren.
9.
Bei dem in Anlage
2 (Tabelle 11) dargestellten Handlungs- und Maßnahmenkatalog wird dem Verfahren
„17 Baulückenschließung“ der Handlungsebene städtebauliche Aspekte die
Priorität Eins zugewiesen.
10. Das
gesamtstädtische Geschwindigkeitskonzept soll neben der Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auch die Reduzierung von Tempo 70 auf 50 auf
radialen und tangentialen Verbindungsstraßen mit überörtlicher Bedeutung betrachten.
Hier mahnt die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Umsetzung ihres Beschlusses an,
auf der Inneren Kanal Straße durchgängig Tempo 50 anzuordnen.
11. Das
auf Seite 26 angekündigte Straßenbaumkonzept für den Stadtbezirk Ehrenfeld ist
der Bezirksvertretung zeitnah vorzulegen. Die Handlungsempfehlungen der LKA
Argus datieren auf den 22. Januar 2015, bis heute wurde die Bezirksvertretung
Ehrenfeld noch nicht informiert, dass ein solches Straßenbaumkonzept in Arbeit
ist.
12. Bei
den Handlungsbedarfen 2. Ordnung wird im Stadtbezirk Ehrenfeld die Vogelsanger
Straße zwischen Äußere Kanalstraße und Helmholtzstraße angeführt. Daher ist
dieses Teilstück bei der aktuellen Planung zur Erneuerung des zweiten Abschnitts
der Vogelsanger Straße ab Ehrenfeldgürtel prioritär zu berücksichtigen.
13. In
2011 wurde der Bezirksvertretung Ehrenfeld ein Konzept für „Alternative Betriebsformen“
zur Reduzierung von Ampeln (Lichtsignalanlagen) durch Einrichtung von Zebrastreife/Kreisverkehren
vorgelegt.
Mit der Konzepterstellung für 9 von insgesamt 18 vorgeschlagenen Kreuzungsbereichen
soll lt. einer Mitteilung der Verwaltung aus dem Jahr 2014 in 2016 begonnen
werden. Die Bezirksvertretung möchte zur Reduzierung des Planungsaufwandes
vorab im Dialog mit der Verwaltung eine eigene Priorisierung vornehmen.
14. Lärmschutz
ist kein Luxusgut. Sofern bei der Priorisierung von Handlungsbedarfen die
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung den Ausschlag geben sollten, ist zu berücksichtigen,
dass es Veedel (Quartiere) gibt, in denen die aktuell praktizierten
Beteiligungsverfahren die Bürger_innen nicht erreichen.