Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der neu zu errichtenden Abstellanlage auf dem Gelände der Hauptwerkstatt Weidenpesch und der dazu gehörigen Zulaufstrecke in die auf Grundlage der Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts bestehende Betrauungsregelung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) aufzunehmen.

 

Die im Zusammenhang mit der Zulaufstrecke benötigten und in dem als Anlage 1 beigefügten dem Planfeststellungsantrag zugrunde liegenden Grunderwerbsplan ausgewiesenen städtischen Grundstücke werden der KVB unentgeltlich zur Nutzung überlassen.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der Abstellanlage und Zulaufstrecke ergebenden Folgekosten in die o.g. Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Fertigstellung und Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.

 

Hinsichtlich der Grundstücksüberlassung für die Zulaufstrecke ist die Errichtung und Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur „Unterbau Weidenpesch“ (Erdarbeiten, Entwässerung und Planum) gemäß der Stellungnahme von PWC Legal vom 06.11.2015 in den Baustein Infrastruktur zu integrieren. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Grundstücke ist als Teil der Ausgleichsleistung zu bewerten und entsprechend in die Trennungsrechnung sowie die Überkompensationsprüfung aufzunehmen.

 

Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK GmbH) an, die Geschäftsführung der SWK GmbH anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, diesen Beschluss zu beachten.

 

Die Stadt Köln wird von sämtlichen Kosten freigestellt. Die Investitionskosten werden in den Wirtschaftsplänen der KVB berücksichtigt.

 

Die künftige Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich des Betriebs, der Unterhaltung und der Erneuerung sowie der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht der Abstellanlage darf nicht zu einer Erhöhung des im Rahmen der Wirtschaftsplanung genehmigten Unternehmensverlustes der KVB bzw. zu einer Verringerung des mit der Stadt Köln vereinbarten Ausschüttungsvolumens der SWK GmbH führen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion