Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 07.03.2016 an die Ausschussmitglieder versandt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan 70510/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Düsseldorfer Straße (B 8) 370 m nach Norden folgend, dann im rechten Winkel bis zur Bahntrasse Köln - Leverkusen nach dem Dünnwalder Kommunalweg —Arbeitstitel: Dünnwalder Kommunalweg in Köln-Stammheim/-Flittard, 1. Änderung— zu ändern;

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 70510/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.