Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, das Teilstück der Delrather Straße von Strohflechterstraße bis zur Holzschneidergasse (Gemarkung Worringen, Flur 72, Teilfläche aus Flurstück 1306 und Teilfläche aus Flurstück1404) und das Teilstück der Delrather Straße von Bolligstraße bis Wendeanlage (Gemarkung Worringen, Flur 72, Teilfläche aus Flurstück 1404 und Flurstücke 1403 und 1413) in Köln-Worringen als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß §6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen.

(Hinweis: Im Abschnitt von Holzschneidergasse bis Bolligstraße gilt die Delrather Straße als vor dem 01.01.1962 als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gewidmet.)


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen