Die Bezirksvertretung
Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
I. Der Rat nimmt das Ergebnis der
Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung:
a) für die planbedürftigen Flächen
bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren
nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen
einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen
(z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und
umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.
b)
auf
eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in
diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken
aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine
Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Die privaten
Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in
Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt,
jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.
IV. Eine
Bebauung der Flächen 5.01, 5.07, 5.11 und 5.15 wird abgelehnt. Zum Ausgleich
dieser Flächen bietet die Bezirksvertretung Nippes der Verwaltung zur Findung
weiterer Flächen ein interfraktionelles Fachgespräch an. Sie bittet die
Verwaltung dies vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat zu terminieren.
V.
Im FNP ist für eine Teil der Fläche 5.05 ein
Spielplatz ausgewiesen. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Unmittelbar daneben ist eine JE (Jugendeinrichtung) ausgewiesen. Es ist zu
beachten, dass die Abstandsflächen gewahrt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.