Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

IV.  Eine Bebauung der Flächen 5.01, 5.07, 5.11 und 5.15 wird abgelehnt. Zum Ausgleich dieser Flächen bietet die Bezirksvertretung Nippes der Verwaltung zur Findung weiterer Flächen ein interfraktionelles Fachgespräch an. Sie bittet die Verwaltung dies vor der abschließenden Beschlussfassung im Rat zu terminieren.

 

V.   Im FNP ist für eine Teil der Fläche 5.05 ein Spielplatz ausgewiesen. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Unmittelbar daneben ist eine JE (Jugendeinrichtung) ausgewiesen. Es ist zu beachten, dass die Abstandsflächen gewahrt werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.