Nachtrag: 13.04.2016

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung am 16.02.2016 – AN/0269/2016:

 

Die ehemalige Tankstelle an der Hauptstraße in Zündorf zwischen Asternweg und Tulpenweg wurde bereits vor Jahren abgebrochen. Seitdem verwildert das Grundstück immer mehr, der provisorisch gesetzte Zaun ist zum wiederholten Male umgestürzt. Eine Neubebauung ist nicht absehbar, obwohl diese bereits mehrfach angekündigt wurde.

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen

  • Wer ist aktuell Eigentümer des Grundstücks und wie trägt die Verwaltung dafür Sorge, dass dieser der Verkehrssicherungspflicht nachkommt?

    Mitteilung der Verwaltung:
    Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zum Eigentümer des Grundstückes keine Angaben gemacht werden. Bisher ist der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Der Bauzaun, der das Grundstück umrandet, wird regelmäßig kontrolliert und – falls erforderlich – kurzfristig wieder aufgerichtet.

  • Sind auf dem Grundstück noch Altlasten vorhanden oder wurden diese bereits mit oder nach den Abbrucharbeiten komplett entfernt?

    Mitteilung der Verwaltung:
    Die ehemalige Tankstelle wird im Kataster über Altlasten und altlastverdächtige nachrichtlich als sanierter Altstandort mit der Nummer 714110 geführt. Ausweislich der vorliegenden Gutachten wurden sämtliche Auffüllungen und Bodenbelastungen beseitigt. Möglicherweise sind geringe Restbelastungen in den Böschungsbereichen verblieben.

  • Ist der Verwaltung bekannt, ob – ggf. wann – der Eigentümer eine neue Bebauung an dieser Stelle anstrebt oder ob der Eigentümer andere Ziele, evtl. einen Verkauf an der Liegenschaft, anstrebt?

    Mitteilung der Verwaltung:
    Dazu kann nur mitgeteilt werden, dass einzig im Jahr 2012 ein Vorbescheid zur Klärung des Planungsrechtes für zwei Wohngebäude mit je drei Wohneinheiten erteilt worden ist.