Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt die zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (Modell 1) eingegangene schriftliche Stellungnahme aus der Anlage 2 zur Kenntnis, stimmt zu, der Stellungnahme nicht zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die Aufhebung des Flucht­linienplanes 8109 fortzusetzen;

2.       beschließt, den Fluchtlinienplan 8109 für das Gebiet Rudolfplatz, Pilgrimstraße, Habsburgerring —Arbeitstitel: Rudolfplatz in Köln-Altstadt/Süd und -Neustadt/Süd– zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.