Nachtrag: 10.05.2016
Sitzung: 10.05.2016 Rat/0022/2016
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0778/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss zu
Ziffer 1 der Vorlage:
1.
Der Rat nimmt den insgesamt 1.000 Plätze umfassenden Mehrbedarf in
den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
II. Beschluss zu Ziffer 2 der
Vorlage:
2.
beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2016/2017 in dem
vorhandenen Raumbestand der Schulen vorbehaltlich der Gewährung der
Landeszuschüsse auf insgesamt 28.900 zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
III. Beschluss zu Ziffer 3 der Vorlage:
3.
Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2016 die
notwendigen zusätzlichen 0,46 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5
TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 0,80 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7
ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung
eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind
verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur
Finanzierung beschließt der Rat für 2016 beim Amt für Kinder, Jugend und
Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 19.367
Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten
Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der
Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 24.700 Euro erfolgt durch
entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 –
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2016 beim Amt für
Schulentwicklung im
Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen
entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.893 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in
gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung
finanziert. Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen im Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 46.480
Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten
Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben,
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 21.344 Euro zu
veranschlagen. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 80.624 Euro
werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw.
Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung ab dem
Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen der Hpl-Aufstellung 2018 ff., für 2017
erfolgt diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen
Mittelbereitstellung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
IV. Beschluss gemäß mündlichem
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Ziffer 4 der Verwaltungsvorlage – wie
Alternative der Verwaltungsvorlage zu Absatz 2 und 3:
4.
Die Verwaltung wird
darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im
Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel
entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen
Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015 sicherzustellen.
Die ab dem
01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende Dynamisierung der
Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil
der Kommune wird als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur
Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt.
In
2016 erfolgt die Finanzierung aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2017
beläuft sich der zusätzliche Zuschussbedarf auf insgesamt 1.012.190 Euro, die
im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Ein Teilbetrag in
Höhe von 448.640 Euro wird durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb
des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Der darüber hinaus zusätzlich
zu veranschlagende Restbetrages in Höhe von 563.550 Euro, der für eine
Weitergabe der Dynamisierung des kommunalen Pflichtanteils an die Träger
zusätzlich aufgewendet werden muss, führt zu einer weiteren Erhöhung des
Fehlbetrages im städtischen Haushalt ab 2017. Der Fehlbetrag wird schuljährlich
um die entsprechende Dynamisierungsquote anwachsen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion,
der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten sowie bei Stimmenthaltung der
AfD-Fraktion abgelehnt.
V. Beschluss gemäß Ziffer 1 des
Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
Gruppe Deine Freunde und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln):
4.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung
der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch
Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage
dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom 12.05.2015
sicherzustellen.
Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende
Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv
steigende Pflichtanteil der Kommune wird als tatsächliche Erhöhung der
Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt.
Der darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich zu veranschlagende
Restbetrag in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung
des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss,
ist aus den zukünftigen Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen für
Kindertageseinrichtungen - infolge der Reduzierung der Betragsfreiheit auf die
vom Land finanzierten zwölf Monate vor der Einschulung - zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
Gruppe Deine Freunde sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie
Wähler Köln) zugestimmt.
VI. Beschluss zu Ziffer 5 der
Vorlage:
5. Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 85%
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse
durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat
bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung
der AfD-Fraktion zugestimmt.
VII. Beschluss zu Ziffer 2 des
Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
Gruppe Deine Freunde und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln):
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr und
OGTS-Jahr die Beitragssatzung anzupassen. Dabei ist eine sozial verträgliche
Beitragsgestaltung der Einkommensgruppen bis 24.542€ und bis 36.813€ zu
beachten. Ziel ist es, die Belastungen in diesen Einkommensgruppen zu
reduzieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe pro
Köln sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
VIII. Gesamtabstimmung:
1.
Der Rat nimmt den insgesamt 1.000 Plätze umfassenden Mehrbedarf in
den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und
2.
beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2016/2017 in dem
vorhandenen Raumbestand der Schulen vorbehaltlich der Gewährung der
Landeszuschüsse auf insgesamt 28.900 zu erhöhen.
3.
Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2016 die
notwendigen zusätzlichen 0,46 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5
TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 0,80 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7
ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung
eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind
verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur
Finanzierung beschließt der Rat für 2016 beim Amt für Kinder, Jugend und
Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von
19.367 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen
(Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die
Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 24.700 Euro
erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im
Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2016 beim Amt für
Schulentwicklung im
Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen
entstehende Mehrbedarf in Höhe von 8.893 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in
gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung
finanziert. Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen im Teilplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von
46.480 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen
(Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 –
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 21.344
Euro zu veranschlagen. Die ab 2017 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von
80.624 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des
Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung
ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen der Hpl-Aufstellung 2018 ff., für
2017 erfolgt diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer überplanmäßigen
Mittelbereitstellung.
4.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung
der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch
Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage
dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen analog dem Ratsbeschluss vom
12.05.2015 sicherzustellen.
Die ab dem 01.08.2016 schuljährlich um zusätzlich 1,5% auf 3% steigende
Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv
steigende Pflichtanteil der Kommune wird als tatsächliche Erhöhung der
Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt.
Der darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich zu veranschlagende
Restbetrag in Höhe von 563.550 Euro, der für eine Weitergabe der Dynamisierung
des kommunalen Pflichtanteils an die Träger zusätzlich aufgewendet werden muss,
ist aus den zukünftigen Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen für
Kindertageseinrichtungen - infolge der Reduzierung der Betragsfreiheit auf die
vom Land finanzierten zwölf Monate vor der Einschulung - zu finanzieren.
5. Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 85%
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse
durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat
bekannt zu geben.
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr und
OGTS-Jahr die Beitragssatzung anzupassen. Dabei ist eine sozial verträgliche
Beitragsgestaltung der Einkommensgruppen bis 24.542€ und bis 36.813€ zu
beachten. Ziel ist es, die Belastungen in diesen Einkommensgruppen zu
reduzieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe pro
Köln, der Gruppe Piraten sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
____________
Anmerkungen:
-
Diese Angelegenheit wurde vorgezogen und als erster Punkt der
allgemeinen Vorlagen – unter Oberpunkt 10 – behandelt
-
Ratsmitglied Philippi beantragt punktweise Abstimmung.