Nachtrag: 18.04.2016

Beschluss: Kenntnis genommen

Bei dem zu benennenden Privatweg handelt es sich um einen Verbindungsweg zwischen der Danziger Straße im Westen und der Danziger Straße im Osten.

Gemäß den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen soll ein durchgehender Straßenzug möglichst einen einheitlichen Straßennamen erhalten. Unterbrechungen, wie in diesem Fall, durch die Neuentstehung eines Weges, sind grundsätzlich zu vermeiden (Punkt 1.2).

 

Der neu zu benennende Verbindungsweg heilt zugleich das bisher bestehende Problem der Orientierung, da zwischen den beiden Teilen der Danziger Straße keinerlei verkehrliche Verbindung besteht.

 

Auch wird dieser neue Verbindungsweg der Feuerwehr als zukünftige Anfahrtsmöglichkeit für den östlichen Teil der Danziger Straße dienen, da eine Anfahrt von Norden über die Memeler Straße aus fahrzeugtechnischen Gründen nicht möglich ist.

 

Da es zu der Einbeziehung keine Alternative gibt, ist eine förmliche Beschlussfassung nicht erforderlich.

 

Da dieser einzubeziehende Verbindungsweg nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist, muss ein Hinweisschild an der gekennzeichneten Stelle im beigefügten Lageplan mit Verweis auf die künftigen Hausnummern im östlichen Bereich der Danziger Straße und deren Erreichbarkeit über die Memeler Straße angebracht werden.

 

 

Die Akten des Zentralen Namenarchivs werden nunmehr von Amts wegen entsprechend korrigiert und bei der nächsten öffentlichen Bekanntmachung der Veränderungsmitteilungen mit aufgeführt.

 

 

 

Anlage: Plan