Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.05.2016 Rat/0022/2016 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 2978/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 226 KB |
Der Rat setzt
die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die
Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt fest:
Für die Haushaltsjahre
2016 und 2017 werden die jährlichen Mittel auf je 504.000 € festgesetzt.
Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk:
1 Innenstadt 59.100
€
2 Rodenkirchen 51.500
€
3 Lindenthal 66.100
€
4 Ehrenfeld 52.100
€
5 Nippes 55.200
€
6 Chorweiler 43.600
€
7 Porz 53.900
€
8 Kalk 56.100
€
9 Mülheim 66.400
€
Im Zusammenhang
mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen
über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend
bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.