Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017 einschließlich der Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis.

 

2. Die Bezirksvertretung Mülheim weist darauf hin, dass der Haushaltsplanentwurf nicht den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entspricht, denn

 

a) Die zugewiesenen bezirksorientierten Mittel, über die die Bezirksvertretung Mülheim entscheiden kann, versetzen die Bezirksvertretung nicht in die Lage, ihren Aufgaben gemäß § 37 GO NRW nachzukommen.

 

b) Die Zuweisung der Haushaltsmittel, welche gemäß § 37 GO NRW Maßnahmen betreffen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen, wurde „haushaltsmittelscharf“ eingestellt. Eine Entscheidungskompetenz besteht für die Bezirksvertretung Mülheim damit nicht.

 

3. Die BV beantragt eine Umschichtung im Doppelhaushalt zugunsten der Finanzierung von mindestens 2 Streetworker-Stellen im Stadtbezirk Mülheim und Fortführung der besetzten Stellen des Projektes „Stadtteilmütter“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme von EMT Herrn Merkl (ALFA).