Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den
Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017 einschließlich der Finanzplanung bis 2020 und
der sonstigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung Mülheim weist darauf
hin, dass der Haushaltsplanentwurf nicht den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
entspricht, denn
a) Die zugewiesenen bezirksorientierten
Mittel, über die die Bezirksvertretung Mülheim entscheiden kann, versetzen die
Bezirksvertretung nicht in die Lage, ihren Aufgaben gemäß § 37 GO NRW
nachzukommen.
b) Die Zuweisung der Haushaltsmittel, welche
gemäß § 37 GO NRW Maßnahmen betreffen, deren Bedeutung nicht wesentlich über
den Stadtbezirk hinausgehen, wurde „haushaltsmittelscharf“ eingestellt. Eine
Entscheidungskompetenz besteht für die Bezirksvertretung Mülheim damit nicht.
3. Die BV beantragt eine Umschichtung im
Doppelhaushalt zugunsten der Finanzierung von mindestens 2 Streetworker-Stellen
im Stadtbezirk Mülheim und Fortführung der besetzten Stellen des Projektes
„Stadtteilmütter“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme von EMT Herrn Merkl (ALFA).