Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

I.     Der Rat nimmt das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

 

a)    für die planbedürftigen Flächen bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die notwendigen Bauleitplanverfahren nach BauGB einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport- und Bildungsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in Einklang zu bringen.

b)    auf eine Bebauung der nicht planbedürftigen baureifen Flächen hinzuwirken und in diese Mobilisierungsbemühungen auch die Schließung der noch offenen Baulücken aus dem ehemaligen städtischen Baulückenprogramm zu integrieren. Eine Kooperation mit dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist anzustreben.
Ggfs. erforderliche Personalzusetzungen werden mit separater Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.

 

II.    Die privaten Grundstückseigentümer sind nach der Beschlussfassung des Rates möglichst in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein anzusprechen.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

Die Bezirksvertretung Chorleiter spricht sich grundsätzlich für weitere Wohnungsbebauungsplanung in Chorweiler aus, und begrüßt dies ausdrücklich. Zu den vorgeschlagenen Gebieten werden im nichtöffentlichen Teil Anmerkungen, Anregungen und Empfehlungen beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt jährlich über den Stand zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen