Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt für das zweite Halbjahr 2016 gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 4. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.