Sitzung: 23.06.2016 Stadtentwicklungsausschuss
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0690/2016
1. Beschluss: (analog
der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Innenstadt)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 750 der Flur 26 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Eigelstein 41 in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen; das Plangebiet wird um das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück Am Salzmagazin erweitert.
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt); im erweiterten Plangebiet ist im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans am Eigelstein eine Wohnnutzung sowie am Salzmagazin eine Mischnutzung vorzusehen.
4. beauftragt die Verwaltung, mit dem Grundstückseigentümer eine geeignete Sicherung der Durchwegung der Liegenschaft vom Eigelstein zum Salzmagazin zugunsten der Öffentlichkeit zu erarbeiten;
5. das überarbeitete
Planungskonzept ist im Zuge des weiteren Beratungsverfahrens auch der
Bezirksvertretung 1 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion
Die Linke.
Danach stellt stellv. Ausschussvorsitzende Frenzel den Änderungsantrag der SPD zur Abstimmung:
Stellv. Ausschussvorsitzende Frenzel stellt abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Anmerkung von RM Jahn zur Abstimmung:
3. Ergänzter Beschluss: (gem. Verwaltungsvorschlag mit Ergänzung)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 750 der Flur 26 der Gemarkung Köln in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Eigelstein 41 in Köln-Altstadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, insbesondere Art und Maß des Vorhabens festzusetzen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Auslegung der Planung im Bürgeramt Innenstadt);
4. beauftragt
die Verwaltung, mit dem Grundstückseigentümer eine geeignete Sicherung der
Durchwegung der Liegenschaft vom Eigelstein zum Salzmagazin zugunsten der
Öffentlichkeit zu erarbeiten.
Die
Erläuterungen der Verwaltung in Anlage 8 sind zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.