Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für die Haushaltsjahre 2016/2017 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 10.05.2016 in Höhe von 43.600 € je Haushaltsjahr. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer eventuellen Anpassung der Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen. Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt.

Ferner beantragt die Bezirksvertretung Chorweiler die Erhöhung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel auf Grundlage des Haushaltsjahres 2009, damit die Rücknahme der Kürzungen um 15% der bezirksbezogenen Haushaltsmittel zum Haushaltsjahr 2010, und somit die Erhöhung im Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Inflationsausgleichs. Der wiederholte einstimmige Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler zur Stärkung der Haushaltskompetenz der Bezirke soll endlich umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bezirken endlich, die ihnen nach der GO NRW zustehende geeignete Übersicht über die in § 36 Abs. 1 Satz 1 GO NRW aufgeführten bezirklichen Angelegenheiten für die Haushaltsberatung zur Verfügung zu stellen. Nach § 37 Abs. 4 GO NRW soll den Bezirksvertretungen zur Wahrnehmung ihres Mitwirkungsrechts bei den Haushaltsberatungen eine geeignete Übersicht als Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf vorgelegt werden. Darin sind mindestens die in § 37 Abs. 1 GO NRW genannten Positionen aufzunehmen. Nach wie vor kommt die Verwaltung hier ihrer Informationspflicht nicht nach. Als wichtige Information für die Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen aber auch als Basis für die Vergabe der bezirksbezogenen Mittel ist es hilfreich, über die Transferleistungen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk informiert zu werden. Eine gesonderte bezirksbezogene Darstellung ist aufgrund der bereits im Haushaltsplanentwurf präsentierten Übersichten ohne großen Aufwand möglich.

Begründung:

Seit Jahren stellen Rat und Verwaltung allen Bezirken immer den gleichen Betrag in Höhe von etwa 504.000 Euro für bezirksbezogene Mittel zu Verfügung, während gestiegene Kosten bei anderen Haushaltspositionen selbstverständlich berücksichtigt wurden. Das führt dazu, dass aufgrund steigender Einwohnerzahlen der so genannte Sockelbetrag immer weiter zusammengestrichen werden muss.

Bezeichnenderweise wird im Haushaltsplanentwurf an keiner Stelle eine Begründung bzw. ein Hinweis auf die Kürzung des Sockelbetrags gegeben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Neumann (CDU)