Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beauftragt die Verwaltung, für den Bereich Robertstraße in Köln-Kalk auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes der beiden Preisträger aus dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung - Anlage 3), einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch [BauGB]) sind dabei zu berücksichtigen;

2.       beschließt die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage von § 12 Absatz 2 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet östlich der Robertstraße, südlich der Bebauung an der Johann-Meyer-Straße, westlich der Rolshoverstraße und nördlich der Dillenburger Straße mit dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Kinderspielflächen und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.