Sitzung: 30.05.2016 BV9/0015/2016
Zusatz: Die komplette Vorlage wurde bereits per Sammeldruck vom 19.05.2016 an die Mitglieder der Bezirksvertretung versandt. ich bitte, die Unterlagen bereitzuhalten.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0996/2016
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 75498/02 für das Gebiet zwischen
Von-Quadt-Straße, Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223
bis 1226, 962, 964, Kemperbach bis östliche Grenze des Flurstückes 980 und
südlicher Grundstücksgrenze Von-Quadt-Straße 120 bis 132 a in Köln-Dellbrück —Arbeitstitel:
Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
2. den Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 75498/02 nach § 4a Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 75498/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.