Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal
fordert Rat und Verwaltung auf:
- im Vorgriff auf die geplante Änderung der Zuständigkeitsordnung den Bezirken
die Haushaltskompetenz für die ihnen nach der Gemeindeordnung zustehenden
Bereiche zu übertragen.
- den Bezirken künftig die ihnen nach der Gemeindeordnung zustehende geeignete
Übersicht über die in § 36 Absatz 1 Satz 1 GO NRW aufgeführten bezirklichen
Angelegenheiten für die Haushaltsberatungen tatsächlich zur Verfügung zu
stellen.
Dazu gehören insbesondere die Transferaufwendungen (Zuschüsse) für Lindenthaler
Vereine, Verbände und Initiativen in den Bereichen Soziales, Jugend, Sport,
Kultur und Migration sowie die Mittel für Bürgerhäuser in nichtstädtischer
Trägerschaft.
Diese Positionen sind bezirksbezogen darzustellen. Für eine ordnungsgemäße
Beratung des Haushalts in der Bezirksvertretung ist außerdem die Anwesenheit
der Kämmerei in der entsprechenden Sitzung sicherzustellen.
Die Übermittlung des absolut unbrauchbaren und sinnfreien bezirksbezogenen
Auszugs aus dem Ergebnisplan ist einzustellen.
Die erneute Kürzung des Sockelbetrags für die bezirksbezogenen Mittel sowie die
beabsichtigte Kürzung der bezirksbezogenen Kulturmittel sind rückgängig zu
machen
Die jährliche Aufteilung der Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sind wieder in
Höhe von 100.000 Euro pro Jahr allen Bezirken für die Umsetzung des Stadtklima zur
Verfügung zu stellen.
2. Die Bezirksvertretung Lindenthal begrüßt die erstmalige Etatisierung eines
bezirksbezogenen Bürgerhaushaltsbudgets von 100.000 Euro pro Bezirk, weist
allerdings darauf hin, dass zur sachgerechten Umsetzung der Vorschläge aus dem
Bürgerhaushalt deutlich mehr Finanzmittel benötigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl