Nachtrag: 30.05.2016
Sitzung: 06.06.2016 BV2/0020/2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1517/2016
Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5
Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und
genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen
wird, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a BauGB (Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche) für das Gebiet südlich der Grünfläche des Reitsportvereins Rodenkirchen e. V., westlich der parallel zur Bahntrasse der KVB-Linie 16 verlaufenden städtischen Grünfläche und sowohl nördlich als auch östlich der Industriestraße in Köln-Rodenkirchen –Arbeitstitel: Industriestraße 131 in Köln-Rodenkirchen– aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Sinne der "Kölner Sortimentsliste" vom 17.12.2013 auszuschließen. Das Plangebiet ist circa 29 150 m² groß.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.